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Leipzig: Tödlicher Zusammenstoß mit Teenager – Urteil


Urteil gesprochen
Tödlicher Zusammenstoß mit Teenager

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 20.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Das Gebäude des Landgerichts Leipzig (Symbolbild): Die Strafe berücksichtigt auch andere Vergehen, die sich der Angeklagte hatte zu Schulden kommen lassen.Vergrößern des Bildes
Das Gebäude des Landgerichts Leipzig (Symbolbild): Die Strafe berücksichtigt auch andere Vergehen, die sich der Angeklagte hatte zu Schulden kommen lassen. (Quelle: Björn Trotzki/imago-images-bilder)
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Tödlicher Unfall bei 87 Stundenkilometern: Ein 16-Jähriger krachte auf die Frontscheibe des Wagens. Nun ist ein Urteil über den Fahrer gesprochen worden.

Ein 33-Jähriger ist mehr als zweieinhalb Jahre nach einem tödlichen Unfall in Leipzig wegen der fahrlässigen Tötung eines 16-Jährigen verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig verhängte gegen den Mann am Montag eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Zudem muss er 10.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der heute 33-Jährige stieß mit seinem Auto mit dem Jugendlichen im Februar 2019 zusammen und verletzte ihn dabei so schwer, dass er im Krankenhaus starb. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er wesentlich schneller als die erlaubten 50 Kilometer pro Stunde unterwegs war. Ein Gutachter habe eine Geschwindigkeit von 87 Kilometern pro Stunde zu dem Zeitpunkt, als der 16-Jährige auf die Frontscheibe des Unfallfahrers krachte, auslesen können.

Urteil in Leipzig: Täter verstieß auch gegen Waffengesetz

Zu dem tödlichen Unfall kam es, nachdem der nun Verurteilte mit seinem Auto beschleunigte, als eine vor ihm fahrende Straßenbahn in den Haltestellenbereich abbog und der 16-Jährige bei Rot über die Straße lief, um vermutlich noch die Tram zu erwischen. Nach Auffassung eines Gutachters und Überzeugung des Gerichts war der Zusammenstoß bei der derart hohen Geschwindigkeit des Unfallautos zeitlich nicht mehr vermeidbar gewesen.

Die verhängte Strafe berücksichtigt zudem weitere Vergehen, die sich nach dem tödlichen Unfall ereigneten und ebenfalls mit angeklagt waren. Der 33-Jährige ist demnach ohne Fahrerlaubnis gefahren, hat bei einer Kontrolle einen gefälschten Führerschein vorgezeigt und mit einem als Taschenlampe getarnten Elektroschocker gegen das Waffengesetz verstoßen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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