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"Sturm im Wasserglas": Gender-Sternchen-Debatte im Landtag


Mainz
"Sturm im Wasserglas": Gender-Sternchen-Debatte im Landtag

Von dpa
19.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Stefanie Hubig (SPD), Bildungsministerin von Rheinland-PfalzVergrößern des BildesStefanie Hubig (SPD), Bildungsministerin von Rheinland-Pfalz. (Quelle: Andreas Arnold/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Sternchen, Doppelpunkt oder alles wie früher? Zu später Stunde hat der Landtag Rheinland-Pfalz am Mittwoch noch über geschlechtersensible Sprache debattiert. Von "Unsinn" und "Wortungetümen" sprach der AfD-Abgeordnete Martin Louis Schmidt mit Blick auf Doppelpunkt-Wendungen im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung. Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) reagierte kühl: Der AfD-Fraktion gehe es mit ihrer Forderung nach einem Verbot bestimmter Schreibweisen in der Schule nicht um Rechtschreibung, sondern um Gesellschaftspolitik.

Der Antrag der AfD mit der Überschrift "Keine "geschlechtergerechte Sprache" an Schulen und in der Landtagsverwaltung" wurde mit breiter Mehrheit abgelehnt. Aber zumindest verbale Unterstützung fand die AfD bei den Freien Wählern. "Sprache ist ein entscheidender und prägender Teil unserer Kultur", mahnte ihr Abgeordneter Herbert Drumm, Studiendirektor im Ruhestandt. Sie dürfe daher nicht dem Zeitgeist unterworfen werden.

Mit der Verwendung geschlechtersensibler Sprache werde niemandem etwas weggenommen, erwiderte die Grünen-Abgeordnete Pia Schellhammer. An die Adresse Schmidts fügte sie hinzu: "Sie können weiter in Ihrem generischen Maskulinum sprechen, dann sind wir Frauen halt nicht mitgemeint." Als generisches Maskulinum wird die geschlechtsneutrale Verwendung von Begriffen in ihrer männlichen Form verstanden.

Von einem Sturm im Wasserglas sprach die CDU-Abgeordnete Marion Schneid. "Es geht darum, ein Problem heraufzubeschwören, das gar keins ist." Sie habe sich an den Grundschulen umgehört, da sei die gendergerechte Schreibweise überhaupt kein Thema.

Die Juristin Hubig bezog sich in ihrer Rede auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017 - demnach verstößt die Verpflichtung, jeden Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuorden, gegen das Diskriminierungsverbot. Daher sei es geboten, "Menschen, die sich nicht der Kategorie Mann oder Frau zuordnen, adäquat anzusprechen". Sprache sei ebenso wie die Gesellschaft in einem beständigen Wandel, sagte die Ministerin. "Deswegen sprechen wir heute auch nicht mehr Althochdeutsch oder Mittelhochdeutsch."

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