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Oberverwaltungsgericht | OVG: Ehrenamt-Streit zwischen Land und Polizist


Oberverwaltungsgericht
OVG: Ehrenamt-Streit zwischen Land und Polizist

Von dpa
Aktualisiert am 21.07.2022Lesedauer: 1 Min.
OberverwaltungsgerichtVergrößern des BildesAn der Außenfassade steht auf einem Schild der Schriftzug: Oberverwaltungsgericht für das Land NRW. (Quelle: Guido Kirchner/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Im Streit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und einem Polizisten um ein Ehrenamt verhandelt am Donnerstag (10.30 Uhr) das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG). Der Beamte war über Jahre in der Kommunalpolitik tätig. Er forderte nachträglich die Anrechnung von knapp 120 Stunden für die Ausübung eines Mandats im Kreistag in Lippe von 2013 bis 2017. Angerechnet werden sollte die Zeit in seinem Schichtdienst. Dabei berief er sich auf das in NRW geltende Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes.

Der Dienstherr des Beamten lehnte seinen Antrag 2018 ab, vor dem Verwaltungsgericht Minden aber setzte sich der Polizist aus dem Kreis Lippe im August 2020 durch. Das Land hatte vorgeschlagen, dass der Beamte im Schichtdienst seine Dienstzeiten so vorplanen könne, dass es keinen zeitlichen Konflikt mit dem Mandat in der Politik gibt. Wenn das nicht klappe, sollte Urlaub gewährt werden.

In der Vorinstanz teilte das Verwaltungsgericht diese Sicht nicht. Der in der Gemeindeordnung festgeschriebene Anspruch zur Anrechnung der ehrenamtlichen Tätigkeit gelte nicht nur für die Privatwirtschaft. Auch ein Beamter des Landes könne sich darauf berufen und sich die Zeit zur Hälfte anrechnen lassen.

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