t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalMünster

Kirche | Priester wegen "grenzüberschreitenden Verhaltens" beurlaubt


Kirche
Priester wegen "grenzüberschreitenden Verhaltens" beurlaubt

Von dpa
Aktualisiert am 11.08.2022Lesedauer: 2 Min.
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Der Bischof von Münster, Felix Glenn, hat einen Priester wegen dem Vorwurf des "grenzüberschreitenden Verhaltens" mit sofortiger Wirkung beurlaubt. Der Priester des Bistums Münster, der im Offizialatsbezirk Oldenburg (Lindern) tätig sei, habe die Handlung aus dem Jahr 2010 eingeräumt und selbst um die Beurlaubung gebeten, teilte das Bistum am Mittwochabend mit. Der Vorfall habe sich nicht in der Pfarrei ereignet, in der der Priester zuletzt im Dienst war. Bis zum Abschluss einer kirchenrechtlichen Voruntersuchung seien dem Mann alle priesterlichen Tätigkeiten untersagt. Worin genau das Fehlverhalten des Priesters bestand, teilte das Bistum nicht mit.

Nach Angaben des Interventionsbeauftragten des Bistums, Peter Frings, habe es beim Bistum schon im Jahr 2010 eine Meldung gegeben. "Seinerzeit gab es auch polizeiliche Ermittlungen, die allerdings eingestellt wurden, weil die betroffene Person volljährig war." Aus diesem Grund sei der Fall damals auch nicht kirchenrechtlich voruntersucht oder nach Rom weitergeleitet worden. Nach Darstellung von Frings entsprach das Vorgehen des Bistums den damaligen Regelungen.

Im November 2021 habe sich das Opfer an die Unabhängige Kommission für Anerkennungszahlungen (UKA) gewandt und einen Antrag auf Leistungen in Anerkennung des Leids gestellt. Dort sei ihm eine Anerkennungszahlung im unteren vierstelligen Bereich zugesprochen worden, die inzwischen auch - zunächst vom Bistum - ausgezahlt worden sei.

Der Grund dafür, dass die Beurlaubung des Priesters erst jetzt, also zwölf Jahre nach dem Vorfall ausgesprochen wurde, sei, dass die geschädigte Person inzwischen mit der Entscheidung der UKA und der Anerkennungszahlung als Opfer eines grenzüberschreitenden Verhaltens anerkannt worden sei. "Damit haben wir einen anderen Sachstand als 2010."

Nach Abschluss der erneuten kirchenrechtlichen Untersuchung werde der Fall schließlich nach Rom weitergeleitet. Zudem solle der Priester aufgefordert werden, die Anerkennungszahlung selbst zu übernehmen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website