t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeRegionalMünster

Kirche | Pfarrer kehrt gegen Willen des Bischofs in Gemeinde zurück


Kirche
Pfarrer kehrt gegen Willen des Bischofs in Gemeinde zurück

Von dpa
06.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Nach einer Beurlaubung wegen grenzüberschreitenden Verhaltens kehrt ein katholischer Pfarrer gegen den Willen des Bischofs in seine Gemeinde im Landkreis Cloppenburg zurück. Der zuständige Münsteraner Bischof Felix Genn habe aber Auflagen erlassen, teilte ein Sprecher des Offizialats Vechta am Freitag mit. Demnach darf der Seelsorger unter anderem vier Jahre lang keinerlei Einzelkontakt mit jungen Frauen bis zum Alter von 27 Jahren haben, weder im Pfarrhaus noch in sonstigen seelsorgerlichen Situationen der Gemeinde, wie etwa bei Wallfahrten. Die Gemeinde gehört zum niedersächsischen Teil des Bistums Münster.

Dem Geistlichen werden zwar keine straf- oder kirchenrechtlichen Verstöße vorgeworfen. Das Verhalten das Priesters habe aber deutlich den Schutzpflichten eines Seelsorgers in vertraulichen seelsorgerlichen Beziehungen widersprochen, hieß es.

Vorgeworfen werden dem Seelsorger zwei Fälle grenzüberschreitenden Verhaltens. Medienberichten zufolge soll er sich unter anderem im Jahr 2010 einer 19-Jährigen genähert haben. Das Bistum selber äußerte sich zu den konkreten Vorwürfen nicht, aus Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der Opfer, sagte der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings.

Bischof Genn habe den Pfarrer mit Nachdruck zum Verzicht zur Rückkehr in sein Amt aufgefordert, hieß es. Die Beratungsgremien des Bischofs hätten ebenfalls dazu geraten, und auch die Gremien der betroffenen Pfarrei hätten mit deutlicher Mehrheit erklärt, nicht mehr vertrauensvoll mit dem Pfarrer zusammenarbeiten zu können. Kirchenrechtlich habe es aber keine Möglichkeit gegeben, die Rückkehr des Geistlichen in sein Amt zu verhindern, erklärte ein Sprecher des Offizialats Vechta.

Der Pfarrer war im August vergangenen Jahres wegen Vorwürfe aus dem Jahr 2010 beurlaubt worden. Nach der Berichterstattung in den Medien habe sich im September eine weitere betroffene Person gemeldet, hieß es.

Der Pfarrer muss nun die Hälfte einer im Frühjahr einer Frau zuerkannten fünfstelligen Anerkennungsleistung übernehmen. Außerdem sei er verpflichtet, weiterhin regelmäßig Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung werde von der Interventionsstelle des Bistums begleitet. Der gesamte Vorgang solle nun an die zuständige Kommission im Vatikan weitergeleitet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website