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Urteile | Gericht: Fahrtenbuchauflage war rechtswidrig


Urteile
Gericht: Fahrtenbuchauflage war rechtswidrig

Von dpa
Aktualisiert am 31.05.2023Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)

Das Führen eines Fahrtenbuches nach einem Geschwindigkeitsverstoß kann nur unter bestimmten Bedingungen angeordnet werden. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch geurteilt. Im dem jetzt entschiedenen Streitfall hat die Bußgeldbehörde des Rhein-Erft-Kreises nach Überzeugung des Gerichts in Münster zu wenig getan, um den Fahrer zu ermitteln. Eine Fahrtenbuchauflage aber komme nur in Betracht, wenn die Täterfeststellung unmöglich sei. Der Senat ließ keine Revision zu. Dagegen kann der Kreis Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

Die Klägerin hatte sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Ihr Auto war in der Nacht zum 25. Dezember 2021 innerhalb einer Ortschaft mit 75 Stundenkilometern geblitzt worden. Am Steuer saß ihr Sohn, der auf dem Foto auch gut zu erkennen war. Der Kreis ordnete für zwölf Monate das Führen eines Fahrtenbuches an, um einen Wiederholungsfall zu verhindern. Das war nicht rechtens, wie das OVG jetzt entschieden hat.

"Eine Fahrtenbuchauflage kommt nach der maßgeblichen gesetzlichen Vorschrift nur dann in Betracht, wenn die Täterfeststellung nach einem Verkehrsverstoß unmöglich gewesen ist. Dies war hier jedoch nicht der Fall", heißt es in der Urteilsbegründung. In diesem Fall wäre es möglich gewesen, das Blitzerfoto mit Lichtbildern im Personalausweisregister abzugleichen. "Dies wäre ohne nennenswerten Aufwand möglich gewesen, ist in Verfahren dieser Art regelmäßig üblich und hätte im konkreten Fall zu einem Tatverdacht gegen den Sohn der Klägerin geführt", teilte das OVG mit.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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