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Landgericht Münster | Opfer verblutet nach Herzstich: Angeklagter gesteht


Landgericht Münster
Opfer verblutet nach Herzstich: Angeklagter gesteht

Von dpa
Aktualisiert am 22.09.2023Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesDie Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Mit einem Geständnis des Angeklagten hat am Freitag in Münster der Prozess um eine tödliche Messerattacke auf der Kirmes "Send" in Münster begonnen. Der 21-jährige Angeklagte räumte ein, im März einen anderen Kirmesbesucher im Streit niedergestochen und tödlich verletzt zu haben. Während die Staatsanwaltschaft die Tat als heimtückischen Mord wertet, hat der in Münster lebende Kasache eine andere Erinnerung. In einer von Verteidiger Siegmund Benecken verlesenen Erklärung hieß es, das spätere Opfer habe den Angeklagten provokativ aufgefordert: "Komm doch her!" Daraufhin habe der 21-Jährige ohne zu Überlegen das Messer gezogen und zugestochen.

Der Angeklagte, der sich erst vier Tage nach der Bluttat bei der Polizei gestellt hatte, gibt an, vor dem Vorfall viel Alkohol getrunken zu haben. Daher habe er auch nur noch eine bruchstückhafte Erinnerung. In der Verteidiger-Erklärung drückte der Angeklagte jedoch sein Bedauern aus. "Ich bereue zutiefst, was ich gemacht habe und würde alles tun, wenn ich es rückgängig machen könnte", hieß es.

Der Auslöser für die letztendlich tödliche Attacke war wohl ein Fleck auf der grauen Jogginghose des 21-Jährigen. Bei einem ersten Aufeinandertreffen mit dem späteren Opfer und dessen Begleitern war der Angeklagte zu Boden gefallen und hatte sich dabei die Hose beschmutzt. Vor Gericht räumte er jetzt jedoch selbst ein, es könne auch sein, dass er alkoholbedingt aus dem Gleichgewicht gekommen und deshalb hingefallen sei.

Die Messerklinge drang bei dem Stich direkt ins Herz des Opfers ein. Der 31-jährige Mann versuchte zwar noch, dem fliehenden Angeklagten zu folgen, brach jedoch nach wenigen Metern zusammen. Auch sofort durchgeführte Wiederbelebungsmaßnahmen waren erfolglos. Der Mann verblutete noch auf der Kirmes.

Für den Prozess hat das Landgericht Münster noch fünf Verhandlungstage bis zum 30. Oktober angesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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