Prozesse OVG: Conterganstiftung muss über Leistungsantrag entscheiden

Die Conterganstiftung in Köln muss laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster von Donnerstag erneut über den Antrag eines Mannes auf Leistungen entscheiden. Der 1960 geborene Kläger hatte 2011 wegen mehrerer Körperschäden vergeblich eine Unterstützung durch die Stiftung beantragt. Das oberste Verwaltungsgericht von NRW entschied, dass in dem Fall das Entscheidungsverfahren über einen Schadensfall nicht eingehalten worden sei. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Köln die Klage abgewiesen.
Das OVG teilte mit, es sei keine Entscheidung der gesamten Medizinischen Kommission der Stiftung eingeholt worden. Nur ein Teil ihrer Mitglieder - nämlich 8 von 22 - seien mit dem Fall befasst gewesen. Die Stiftung müsse erneut über den Antrag entscheiden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Conterganstiftung zahlt derzeit nach eigenen Angaben Renten für etwa 2300 Geschädigte. Ihre Mütter hatten während der Schwangerschaft das rezeptfreie Schlafmittel Contergan eingenommen, das die Ungeborenen schädigte.
Das Pharmaunternehmen Grünenthal aus Stolberg bei Aachen hatte das rezeptfreie Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan seit 1957 vertrieben. In den frühen 1960er Jahren stellte sich heraus, dass das Präparat die Föten massiv schädigt, wenn es in der frühen Schwangerschaft eingenommen wird. Allein in Deutschland kamen den Angaben zufolge Tausende Kinder mit schweren körperlichen Beeinträchtigungen zur Welt.
- Nachrichtenagentur dpa