Klagen gegen Bebauungsplan Standortfrage: Streit um Krematorium vor Gericht

Feuerbestattungen werden immer beliebter. Aber es fehlt an den nötigen Orten für Einäscherungen. Wer neu bauen will, muss gegen Widerstände kämpfen - auch in Ochtrup im Kreis Steinfurt.
Klassische Beerdigungen mit Sarg gibt es auf den Friedhöfen immer weniger. Die Flächen mit Urnenfeldern dagegen werden immer größer. In letzten Jahren waren bundesweit rund drei von vier Beisetzungen eine Feuerbestattung. Für den Wandel in der Bestattungskultur aber fehlen die nötigen Krematorien. In Ochtrup im Kreis Steinfurt wollte deshalb ein Anbieter ein Angebot schaffen. Die Stadt kümmerte sich und änderte einen Bebauungsplan.
Jetzt aber laufen mehrere Klagen gegen den geplanten Betrieb. Am 26. Juni verhandelt das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Sitz in Münster in der Sache. Eine Anwohnerin und eine Firma klagen gegen den Bebauungsplan. Die Stadt hatte für den Bau des Krematoriums ein Sondergebiet festgesetzt, um das Projekt zu ermöglichen. Die Kläger sind überzeugt, dass das Krematorium mit dem angrenzenden Gewerbe- und Industriegebiet nicht verträglich ist.
Der Streit beschäftigt die Behörden schon seit Jahren. Ursprünglich sollte das Krematorium in der Nachbarschaft zu einer Behindertenwerkstatt entstehen. Die Investoren kauften dann nach Protesten ein Grundstück an einer anderen Stelle.
Bundesverwaltungsgericht urteilte 2012
Auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte sich bereits mit der generellen Frage beschäftigt, ob ein Krematorium in ein Gewerbegebiet passt. Tut es nicht, urteilen die obersten bundesdeutschen Verwaltungsrichter im Jahr 2012. Hier lag der Fall allerdings anders. Das Krematorium hatte auch einen Abschiedsraum. So ein Ort erfordere ein würdevolles Umfeld, das in einem Gewerbegebiet nicht gegeben sei, entschied das Bundesverwaltungsgericht mit Blick auf die trauernden Angehörigen.
Um den Schutz von Angehörigen geht es in dem Streit in Ochtrup demnach nicht. Ein Abschiedsraum ist nicht geplant. Die Kläger sind eine Anwohnerin und ein weltweit operierendes Unternehmen, das in dem Gewerbegebiet produziert. Somit muss das OVG klären, wie schutzbedürftig die Kläger sind. Lärm- oder Geruchsbelästigungen spielen keine Rolle.
Wo ist der richtige Standort?
Bleibt also die Frage, welcher Standort sich für ein solches Krematorium anbietet? Die Stadt Ochtrup argumentiert im öffentlich zugänglichen Bebauungsplan, dass der jetzt ausgewählte Standort gut geeignet sei. Das geplante Krematorium könne von den Wohngebieten aus nicht wahrgenommen werden. Ein Lärmschutzwall und eine Kreisstraße sorgen für die nötige Trennung. Die Lage am Rande des Gewerbegebietes ermögliche eine klare Nutzungstrennung, durch weitere Begrünung könnte der Bereich zusätzlich abgeschirmt werden und Anwohner würden mit Fahrzeugverkehr zum Krematorium nicht konfrontiert.
- Nachrichtenagentur dpa