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Kläger stimmt Kompromiss zu: Gedenktafel für Bordfunker

Von dpa
18.03.2021Lesedauer: 1 Min.
Verwaltungsgericht Münster
Ein Briefkasten hängt vor dem Verwaltungsgericht Münster. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Im Streit um die Bergung eines Flugzeugwracks aus dem Zweiten Weltkrieg und möglicherweise sterblichen Überresten eines Soldaten im westlichen Münsterland hat das Verwaltungsgericht Münster am Donnerstag einen Kompromiss vorgeschlagen. Die Kammer hatte in der mündlichen Verhandlung signalisiert, dass sie der Klage der Arbeitsgruppe Vermisstenforschung aus Rheinland-Pfalz um eine Ausgrabungsgenehmigung wohl keine Chance einräumt. Rechtlich sei der Bereich bei Südlohn im Kreis Borken als Bodendenkmal eingetragen und damit geschützt. Das abgeschossene Flugzeug und die Überreste des 1942 gestorbenen Bordfunkers gehören nach Meinung des Gerichts zwingend zusammen.

"Die Absturzstelle ist bedeutend für die Geschichte der Menschen in der Region", hatte der Vorsitzende Richter Andreas Middeke in einem Hinweis gesagt. Auch eine Umbettung sei juristisch heikel. Auch hier hätte eine notwendige weitere Klage wenig Aussicht auf Erfolg (Az.: 2 K 2532/18).

Middeke schlug vor, dass am Abschussort eine Gedenktafel in Erinnerung an den Luftkampf im Zweiten Weltkrieg errichtet werden soll. Darauf solle auch an das Schicksal des getöteten Bordfunkers erinnert werden. Kläger Uwe Benkel erklärte sich einverstanden und den Rechtsstreit damit für erledigt. Auch das Land NRW, vertreten durch den Kreis Borken, stimmte dem Kompromiss zu. Zusammen mit Experten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippen und einem Museum vor Ort soll Benkel an der Erinnerungsstätte mitwirken.

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