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Klagewelle gegen Testpflicht an Schulen erreicht OVG


Münster
Klagewelle gegen Testpflicht an Schulen erreicht OVG

Von dpa
16.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor AktenbergenVergrößern des BildesEine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen, die sich auf einem Tisch stapeln. (Quelle: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Im Zusammenhang mit der Testpflicht in Schulen kämpft das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht mit einer Klagewelle. Nach Angaben von OVG-Sprecherin Gudrun Dahme gab es bei keinem anderen Corona-Thema in kurzer Zeit so viele Eingänge von Bürgern. Anfang der Woche hatte sich eine Schule in freier Trägerschaft aus dem Kreis Euskirchen an das OVG gewandt. Bis Mittwoch waren dann neun Klagen von Schülern gegen die Testpflicht in Münster eingegangen. Bis Freitagmittag (Stand 13.00 Uhr) folgten rund 30 weitere sogenannte Normenkontroll-Eilverfahren. Insgesamt haben sich jetzt 50 Schüler, die von ihren Eltern vertreten werden, an die obersten NRW-Verwaltungsrichter gewandt. Zum Teil klagen demnach in einem Verfahren mehrere Geschwisterkinder.

Als Klagegründe werden die fehlende Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz, Unverhältnismäßigkeit, Datenschutz, die psychische Belastung für die Schüler und die für Kinder ungeeigneten Testkits angeführt. Die Klagen kommen von Schülerinnen und Schülern aus ganz Nordrhein-Westfalen, wobei ein Großteil aus Ostwestfalen stammt.

"Die Vielzahl der Verfahren ist umso erstaunlicher, als es sich um Normenkontrollverfahren handelt, bei denen eigentlich ein Verfahren zur Klärung der Rechtslage reicht", erklärt Gerichtssprecherin Dahme. "Wenn das OVG entscheiden würde, dass der Schulausschluss bei fehlendem Testnachweis verfassungswidrig und die Regelung deshalb vorläufig außer Vollzug zu setzen ist, dann würde das für alle Schüler in NRW gelten", erklärt die Vorsitzende Richterin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Das sei die Besonderheit des Normenkontrollverfahrens und anders als bei Allgemeinverfügungen, etwa den zurzeit viel diskutierten Ausgangsbeschränkungen im Märkischen Kreis oder im Kreis Siegen-Wittgenstein. "Dort wirken die stattgebenden Entscheidungen des VG Arnsberg nur zugunsten der einzelnen klagenden Bürger."

Schüler, die keinen negativen Nachweis vorweisen können und einen Corona-Test verweigern, müssen nach Vorgaben des Landes vom Unterricht ausgeschlossen werden. Derzeit gibt es in NRW mit Ausnahmen der Abschlussklassen seit den Osterferien allerdings keinen Präsenzunterricht. Ab der kommenden Woche gilt ein Wechselmodell aus Distanz- und Präsenzunterricht.

Das OVG beabsichtigt, in der Woche ab dem 19. April über die Frage zu entscheiden. Noch liegt aber eine angeforderte Stellungnahme des Landes nicht in Münster vor. Die Frist dafür lief am Freitag ab.

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