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Prozess in Nürnberg: Frau in Fürth erstochen – Kommt der Angeklagte in Sicherheitsverwahrung?


Urteil heute erwartet
Frau in Fürth erstochen – Kommt der Angeklagte in Sicherheitsverwahrung?

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 21.11.2022Lesedauer: 1 Min.
Strafjustizzentrum Nürnberg-Fürth (Symbolbild): Im Prozess um die tödlichen Messerstiche auf eine Frau in Fürth will das Landgericht am Montag ein Urteil verkünden.Vergrößern des BildesStrafjustizzentrum Nürnberg-Fürth (Symbolbild): Im Prozess um die tödlichen Messerstiche auf eine Frau in Fürth will das Landgericht am Montag ein Urteil verkünden. (Quelle: Daniel Löb/dpa)
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Im Prozess um die tödlichen Messerstiche auf eine Frau will das Landgericht in Nürnberg am heutigen Montag ein Urteil verkünden. Ist der Angeklagte eine Gefahr für die Öffentlichkeit?

Ein 45-Jähriger ist in dem Verfahren unter anderem wegen Totschlags angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, die Frau im vergangenen Dezember auf dem Parkplatz vor ihrem Haus mit einem Messer angegriffen zu haben. Sie starb später im Krankenhaus.

In ihrem Plädoyer hatte die Anklage nach Angaben einer Gerichtssprecherin eine Haftstrafe von 14 Jahren und 3 Monaten sowie Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch.

Angeklagter wurde kurz vor der Tat aus dem Gefängnis entlassen

Sicherungsverwahrung wird mit dem Ziel verhängt, gefährliche Täter zu bessern und die Allgemeinheit vor ihnen zu schützen. Die Sicherungsverwahrung ist grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt. Ob sie fortbesteht, prüft regelmäßig ein Gericht.

Der Anklage zufolge hatte der Mann die Frau im November 2021 schon einmal angegriffen und verletzt, als sie neben ihm im Auto auf dem Beifahrersitz saß. Erst wenige Monate vorher war der Mann aus dem Gefängnis gekommen, wo er eine mehrjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung und Körperverletzung verbüßt hatte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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