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Stuttgart: Landtag setzt Untersuchungsausschuss zur Strobl-Affäre durch


Einstimmiger Beschluss
Landtag setzt Untersuchungsausschuss zur Strobl-Affäre durch

Von dpa
Aktualisiert am 01.06.2022Lesedauer: 1 Min.
Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Ba.-Wü. (Archivbild): Strobl gerät mit einem öffentlichen Verhör weiter unter Druck.Vergrößern des BildesThomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg (Archivbild): Ein Untersuchungsausschuss soll nun für Klarheit sorgen. (Quelle: Arnulf Hettrich/imago-images-bilder)
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Der Landtag von Baden-Württemberg wird im Fall der Strobl-Affäre einen Untersuchungsausschuss einrichten – der Beschluss ist einstimmig. Der Innenminister und Vize-Regierungschef muss nun um den Verlust seines Amts fürchten.

Der Landtag hat einstimmig für einen Untersuchungsausschuss gestimmt – dieser soll das Thema sexuelle Belästigung und Beförderungspraxis bei der Polizei ebenso durchleuchten wie die Affäre um Innenminister Thomas Strobl (CDU). Grüne und CDU lehnten am Mittwoch allerdings den von der Opposition vorgeschlagenen Titel "Machtmissbrauch" ab. Zudem setzten sie in einem Änderungsantrag Ende September 2023 als Endfrist für den Ausschuss durch.

Die Fraktionen von SPD und FDP hatten auf den Untersuchungsausschusses gedrängt. Der Ausschuss soll nicht nur das Verhalten Strobls mit Blick auf ein durchgestochenes Anwaltsschreiben unter die Lupe nehmen, sondern auch die Beförderungspraxis und sexuelle Belästigung bei der Polizei.

Strobl-Affäre: Innenminister wollte "maximale Transparenz"

Vize-Regierungschef Strobl steht massiv unter Druck, weil er ein Schreiben des Anwalts eines ranghohen Polizisten an einen Journalisten weitergeleitet hatte. Gegen den Beamten wird wegen sexueller Belästigung ermittelt, er ist vom Dienst suspendiert. In dem Schreiben bot der Anwalt des Polizisten der Hausspitze ein persönliches Gespräch mit dem beschuldigten Beamten an.

Strobl sah darin ein "vergiftetes Angebot". Er habe mit der Weitergabe des Schreibens für "maximale Transparenz" sorgen und verhindern wollen, dass die andere Seite das Schreiben lanciert und der Vorwurf der Mauschelei aufkommt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Journalisten wegen des Verdachts verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen und gegen Strobl wegen des Verdachts der Anstiftung hierzu.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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