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Flughafen Stuttgart: Zoll findet mehr als 40.000 Euro in "Sparstrümpfen"


Flughafen Stuttgart
Zoll findet mehr als 40.000 Euro in "Sparstrümpfen"

Von t-online, mics

19.04.2023Lesedauer: 1 Min.
Fund des Zolls am Stuttgarter Flughafen:Ein Teil des Bargeldes steckte in zwei Strümpfen im Gepäck des Reisenden.Vergrößern des BildesFund des Zolls am Stuttgarter Flughafen:Ein Teil des Bargeldes steckte in zwei Strümpfen im Gepäck des Reisenden. (Quelle: Hauptzollamt Stuttgart/Montage: t-online)
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Kurioser Fund am Flughafen Stuttgart: Zollbeamte finden Zehntausende Euro im Gepäck eines 35-Jährigen. Ein großer Teil davon eingerollt in Strümpfen.

Mit sehr gut gefüllten "Sparstrümpfen" wollte ein Mann von Stuttgart in die Türkei fliegen. doch der Zoll machte dem 35-Jährigen einen gehörigen Strich durch die Rechnung. Wie das Hauptzollamt Stuttgart in einer Pressemitteilung schreibt, fanden die Beamten bereits in der vergangenen Woche 40.800 Euro in Bar – versteckt in den Socken des Mannes.

Demnach war der 35-Jährige auf dem Weg zu seinem Flug in die Türkei. Im Ausreisebereich des Stuttgarter Flughafens wurde er bei einer Routinekontrolle von den Beamten zu mitgeführten Barmitteln befragt. Der Mann gab laut Zoll an, knapp 10.000 Euro Bargeld in seiner Tasche zu transportieren.

Die Zöllner entschieden sich daraufhin, das Reisegepäck genauer zu untersuchen. Wie sich herausstellen sollte, die richtige Entscheidung: Die Männer und Frauen entdeckten insgesamt 40.800 Euro, die zum großen Teil eingerollt in zwei Stümpfen versteckt waren.

Stuttgart: Stammt das Geld aus Geldwäsche?

Das Bargeld wurden von den Beamten sichergestellt. Wie es heißt, wird nun geprüft, aus welchen Quellen das Geld stammt. "Sollte sich hier ergeben, dass es sich beispielsweise um einen Fall von Geldwäsche handelt, wird das Bargeld eingezogen", schreibt der Zoll. Die Ermittlungen laufen.

Da der Reisende gegen die Anmeldepflicht von Barmitteln in Höhe von 10.000 Euro oder mehr verstoßen habe, wurde zudem ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Selbst wenn der Mann nachweisen kann, dass sich das Geld legal in seinem Besitz befand, muss er mit einer Buße in vierstelliger Höhe rechnen, so die Beamten weiter.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung des Hauptzollamts Stuttgart vom 19. April 2023
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