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Baden-Württemberg
Neues Schuljahr startet: Was Eltern und Schüler wissen müssen


Aktualisiert am 07.09.2023Lesedauer: 4 Min.
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Am 11. September beginnt das neue Schuljahr in Baden-Württemberg (Symbolbild): Es gibt etliche Neuerungen im Ländle. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer)

Ab in die Schule: Am Montag, 11. September, beginnt für mehr als 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg das neue Schuljahr. Es gibt einige Neuerungen. Zum Beispiel: Zweimal laut Vorlesen pro Woche.

Das neue Schuljahr steht vor der Tür und bringt für die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg sowohl alte als auch neue Herausforderungen mit sich. Was hat sich geändert und was bleibt gleich? Wir haben es stichpunktartig zusammengefasst.

Lehrermangel: Wenige Tage vor Beginn des neuen Schuljahres fehlen in Baden-Württemberg weniger Lehrer als noch zu Beginn des vergangenen Schuljahres. Derzeit seien landesweit noch 565 Lehrerstellen unbesetzt, so Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne). Zu Beginn des vergangenen Schuljahres hatten rund 890 Lehrerinnen und Lehrer gefehlt. Besonders viele Lehrkräfte fehlen noch an den Grundschulen. Dort sind 120 Stellen unbesetzt, an den Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen fehlen noch 135 Lehrkräfte. Deutlich besser ist die Situation an den Gymnasien. Dort sind vor Schulbeginn noch fünf Stellen vakant.

Leseprobleme: Schülerinnen und Schüler sollen künftig zweimal in der Woche im Unterricht laut vorlesen. Denn: Im vergangenen Jahr hatte eine Studie des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) gezeigt, dass Viertklässler im Südwesten zunehmend Probleme beim Lesen und Zuhören haben. Fast jedes fünfte Kind schafft die Mindeststandards in Deutsch und auch in Mathematik nicht. Als Reaktion darauf gibt es ab dem kommenden Schuljahr eine verbindliche Leseförderung an den Grundschulen. Das laute Vorlesen gehört dazu.

Mehr Daten: Nicht nur die Leistung der Schüler soll künftig enger überwacht werden, auch weitere Parameter will das Land genauer im Blick behalten. So müssen Schulen ab dem neuen Schuljahr etwa ein digitales Schuldatenblatt ausfüllen, über das die Schulaufsicht für jede Schule Daten wie Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund, Unterrichtsausfall oder Kompetenzen der Schüler im Vergleich zum Landesschnitt einsehen kann.

Mehr Grundschüler: Die Schülerzahlen an den Grundschulen steigen. Dort werden laut Kultusministerium im neuen Schuljahr 15.000 Kinder mehr unterrichtet als noch im vergangenen Schuljahr. Als Grund für den starken Anstieg nannte das Ministerium die große Zahl an Flüchtlingen, nicht nur aus der Ukraine. Der größte Anstieg sei in der 1. Klasse zu verzeichnen. Für diese Kinder brauche es Hunderte zusätzliche Klassen – und eben auch Lehrkräfte.

Elterntaxis: Es bleibt wohl auch im neuen Schuljahr ein Phänomen, dass viele Eltern ihre Kinder mit dem Auto direkt zur Schule bringen, anstatt sie zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad beziehungsweise öffentlichen Verkehrsmitteln fahren zu lassen. Das ist aber aus verschiedenen Gründen umstritten: "Die Eltern verursachen mit ihren Fahrzeugen Verkehrschaos vor den Schulen, indem sie an unerlaubten Stellen halten oder parken", sagt Denise Ray vom Polizeipräsidium Stuttgart im Gespräch mit t-online. Zu Beginn des neuen Schuljahres würden daher verstärkt Polizeibeamte vor den Schulen eingesetzt. Sie sprechen die Eltern direkt an, wenn ihnen Gefahrensituationen auffallen. Die Fahrzeuglenker reagieren Denise Ray zufolge meisten mit Verständnis.

Die Eltern, die ihren Nachwuchs mit dem Auto zur Schule bringen, verhindern aber auch, dass die Kinder selbstständig und verantwortungsbewusst im Straßenverkehr werden, indem sie sie überbehüten und ihnen keine Verkehrserziehung geben. Deshalb raten Experten und Verbände wie der ADAC den Eltern, ihre Kinder möglichst zu Fuß gehen oder mit dem Rad zur Schule fahren zu lassen oder zumindest an ausgewiesenen Elternhaltestellen etwas weiter von der Schule entfernt aussteigen zu lassen.

Digitaler Schulwegtrainer: Der erste Schultag ist für viele Kinder ein aufregender Moment. Endlich gehören sie zu den Großen und dürfen jeden Tag zur Schule gehen. Doch der Weg dorthin birgt auch Gefahren, die die Kinder kennen und vermeiden lernen müssen. Die Landesverkehrswacht und die Unfallkasse Baden-Württemberg haben deshalb den Schulwegtrainer ins Leben gerufen. Das Online-Angebot soll Eltern und Kindern dabei helfen, den Schulweg sicher und spannend zu gestalten. Auch die Polizei geht in die Schulen und erklärt den Grundschülern, was es auf dem Schulweg zu beachten gilt. Die Zahl der Schulwegunfälle in Stuttgart hält sich übrigens in Grenzen: Im vergangenen Jahr gab es nur 29 solcher Unfälle.

Schultüte: Die Schultüte soll den Kindern die Angst vor dem neuen Lebensabschnitt nehmen und ihnen Freude bereiten. Sie darf natürlich auch im kommenden Schuljahr bei den Erstklässlern nicht fehlen. Im Trend sind in diesem Jahr Schultüten aus Stoff. Diese sind nicht nur schön anzusehen, sondern auch nachhaltig. Denn nach der Einschulung kann man die Schultüte zum Beispiel mit einem Kissen füllen und als Kuschelkissen weiterverwenden. Beliebte Motive für selbst gestaltete Schultüten sind weiterhin Einhörner, Dinosaurier, Feen, Autos oder Tiere.

ChatGPT: Der Chatbot mit Künstlicher Intelligenz spielt auch an Schulen eine immer größere Rolle – lassen sich mit ChatGPT doch sogar Hausaufgaben per Knopfdruck sekundenschnell erledigen. In Baden-Württemberg soll das Thema Künstliche Intelligenz aktiv im Schulunterricht behandelt werden. "Die Schüler müssen lernen, mit dieser neuen Technologie umzugehen, und sollen verstehen, wie die Algorithmen dahinter funktionieren", heißt es dazu vom Kultusministerium. Es sei auch wichtig, sie darüber aufzuklären, welche Gefahren, aber auch welche Chancen und Vorteile Künstliche Intelligenz bietet.

Schulpflicht: Die Schulpflicht in Baden-Württemberg beginnt mit dem sechsten Lebensjahr und dauert mindestens neun Jahre. Die Schulpflicht umfasst vier Jahre Grundschule und fünf Jahre weiterführende Schule. Danach besteht eine Berufsschulpflicht für drei Jahre oder bis zum Ende des Schuljahrs, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.

Der Geburten-Stichtag für die Einschulung in Baden-Württemberg ist der 30. Juni. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, gibt es einen sogenannten Einschulungskorridor. Das bedeutet, dass die Eltern entscheiden können, ob sie ihr Kind schon im aktuellen oder erst im nächsten Schuljahr einschulen lassen wollen.

Für Kinder, die nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, gibt es die Möglichkeit einer vorzeitigen Einschulung oder einer Rückstellung. Die vorzeitige Einschulung kann beantragt werden, wenn das Kind geistig und körperlich reif genug für die Schule ist. Die Rückstellung kann beantragt werden, wenn das Kind noch nicht schulfähig ist. Die Entscheidung über diese Anträge trifft die Schule.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Gespräch mit Denise Ray vom Polizeipräsidium Stuttgart am 7.9.2023
  • Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 6.9.2023
  • adac.de: Elterntaxi: Besser nicht mit dem Auto zur Schule (abgerufen am 7.9.2023)
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