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Angeklagter vor Urteil wegen Messerattacke: «War ein Fehler»


Gerichtsverhandlung
Angeklagter vor Urteil wegen Messerattacke: "War ein Fehler"

Von dpa
Aktualisiert am 20.06.2025 - 10:23 UhrLesedauer: 1 Min.
Prozess nach MesserattackeVergrößern des Bildes
Alle drei Angeklagten haben die Tat inzwischen eingeräumt, sie sprechen aber von Notwehr im Gerangel.(Archivbild) (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-bilder)
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Allein 11 der 13 Kinder aus der syrischen Familie sollen polizeibekannt sein, viele angezeigt, angeklagt oder verurteilt. Nun endet der Prozess gegen drei Brüder. Einer von ihnen zeigt Reue.

Vor dem Urteil wegen einer Messerattacke in der Stuttgarter Fußgängerzone hat sich einer der drei Brüder aus einer syrischen Großfamilie reumütig gezeigt. "Es tut mir wirklich leid, was wir getan haben", sagte der junge Mann in seinem letzten Wort unter Tränen. "Ich weiß, es war ein Fehler." Seine beiden Brüder äußerten sich nicht. Die Kammer des Landgerichts will die Urteile erst am Nachmittag (ab 16.00 Uhr) verkünden.

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Die 17, 23 und 27 Jahre alten Männer sollen im vergangenen Juli bei einem Streit mehrere Touristen - ebenfalls Syrer - angegriffen und zum Teil schwer verletzt haben. Laut Anklage haben sie sich durch Blicke provoziert gefühlt, einer der Angeklagten spricht hingegen von einem Streit, einem Handgemenge und Notwehr.

Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als versuchten Totschlag in Tateinheit mit drei Fällen gefährlicher Körperverletzung und plädiert für Haftstrafen in Höhe von 7,5 Jahren für den ältesten Bruder und jeweils 5 Jahren für die beiden anderen. Die Verteidiger fordern dagegen Freispruch für die beiden älteren Brüder und eine Bewährungsstrafe gegen den Jüngsten wegen gefährlicher Körperverletzung.

Der Prozess hatte auch eine politische Diskussion um gewalttätige Flüchtlinge und die Migrationspolitik angefacht. Die Familie der Brüder ist durch deutlich mehr als 150 Anzeigen, Anklagen und auch durch Verurteilungen bei Polizei und Justiz aktenkundig. Drei weitere Brüder der nun Angeklagten sitzen derzeit bereits wegen anderer Taten in Haft.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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