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Stuttgart: Gericht gibt Stadt bei Infektionsschutz zur Wahl Recht


Eilantrag abgelehnt
Verwaltungsgericht stützt Maskenpflicht bei Wahl in Stuttgart

Von t-online
05.11.2020Lesedauer: 2 Min.
Das Neue Rathaus mit einem Plakat zu Verhaltensregeln während der Corona-Krise (Symbolbild): Ein Gericht gab der Stadt für den Corona-Schutz bei der Wahl Recht.Vergrößern des Bildes
Das Neue Rathaus mit einem Plakat zu Verhaltensregeln während der Corona-Krise (Symbolbild): Ein Gericht gab der Stadt für den Corona-Schutz bei der Wahl Recht. (Quelle: Michael Weber/imago-images-bilder)
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Stuttgart wählt einen neuen Oberbürgermeister: Gegen die Maskenpflicht bei der Wahl wurde geklagt. Jetzt hat ein Gericht entschieden.

Das Verwaltungsgericht stützt die Position der Stadt Stuttgart zu Masken im Wahllokal am Sonntag. Das hat die Stadt am Mittwoch mitgeteilt. Das Gericht wies damit einen Eilantrag zurück gegen die Pflicht, im Wahllokal eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

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Man habe als Stadt viel unternommen, um die OB-Wahl in Zeiten einer Pandemie abhalten zu können, so der Leiter des Statistischen Amts, Thomas Schwarz. Wichtig sei es, Wählerinnen und Wähler sowie die ehrenamtlichen Helfer bestmöglich vor Ansteckungen zu schützen und gleichzeitig die Chancengleichheit zu wahren. "Dazu haben wir klare Spielregeln erlassen und diese auch breit kommuniziert. Dass das Gericht uns nun vollumfänglich Recht gibt, ist ein wichtiges Zeichen an die Vorstände und Helfer, die die Regeln in den 261 Wahllokalen anzuwenden haben", führt Schwarz fort.

Klage gegen "aktives und passives Wahlrecht"

In den Wahllokalen müssen am Sonntag, neben einem Mindestabstand von 1,50 Metern, auch Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. Das hatte die Stadt im Vorfeld verfügt. Sowohl in den Wahlgebäuden und -räumen, als auch im Briefwahlraum besteht diese Pflicht. Ausgenommen davon sind lediglich Personen, die ein ärztliches Attest vorweisen können.

Ein Kläger hatte beanstandet, dass dadurch sein aktives und passives Wahlrecht beeinflusst sei. Das Gericht wies das zurück. Wie ein ärztliches Attest belegt, bestehe eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Klägers. Daher sei er von der Maskenpflicht ausgeschlossen und könne unter Einhaltung des Mindestabstands auch im Lokal seine Stimme abgeben, so die Stadt. Die Chancengleichheit sei durch die Briefwahl sowieso gegeben.

Die Briefwahl sei laut Angaben des Statistischen Amts so stark gefragt wie noch nie: Sie wurde über 110.000 Mal beantragt. Alles zu der OB-Wahl am Sonntag in Stuttgart lesen Sie hier.

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