An Silvester Stuttgart verbietet Feuerwerk und Alkohol in der Innenstadt

Dieses Jahr wird Silvester wegen Corona vielerorts anders aussehen als sonst: Stuttgart hat in der Innenstadt ein Feuerwerksverbot für den Silvesterabend und den Neujahrsmorgen ausgesprochen.
Innerhalb des City-Rings und auf weiteren belebten Plätzen verbietet die Stadt Stuttgart Feuerwerk für das diesjährige Silvester. Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2020 ab 19 Uhr bis zum 1. Januar 2021 um 2 Uhr. Wie die Stadt mitteilt, sei der Konsum von Alkohol an diesen Orten ebenfalls weiterhin verboten. Das habe der Verwaltungsstab am Freitag beschlossen.
Das Feuerwerks- und Alkoholkonsumverbot gilt an folgenden Orten:
- Innenstadtbereich innerhalb des Cityrings
- Mittlerer und Unterer Schlossgarten
- Wilhelmsplatz (Stuttgart-Mitte)
- Feuersee
- Weißenburgpark
- Marienplatz
- Erwin-Schoette-Platz
- Karlshöhe
- Bismarckplatz
- Berliner Platz einschließlich Bosch-Areal – Stadtgarten
- Pariser Platz
- Mailänder Platz
- Höhenpark Killesberg
- Parkanlage Villa Berg
- Wilhelmsplatz (Stuttgart-Bad Cannstatt)
- Bahnhofsvorplatz
- Kurpark
Dort ist es verboten Pyrotechnik mitzuführen und abzubrennen. "Das Feuerwerksverbot auf dem Schlossplatz hat sich bewährt. Das nehmen wir dieses Jahr auf und erweitern es auf die aktuelle Pandemiesituation", so Oberbürgermeister Fritz Kuhn. Er verweist darüber hinaus auf die bekannten AHA-Regeln zur Eindämmung der Pandemie. Das Alkoholverbot gelte daher weiterhin – auch am 31. Dezember.
Polizeikontrollen an Silvester
Auch wenn das Feuerwerksverbot nicht im gesamten Stadtgebiet gilt, appelliert der OB an ein vernünftiges Verhalten an Silvester. "Wilde Feierei und Böllerei müssen dieses Jahr wirklich nicht sein. Wir alle wollen das neue Jahr nicht mit einer neuen Infektionswelle starten".
Die Polizei wird am Silvesterabend sowohl das Feuerwerks- und Alkoholverbot, als auch das Tragen der Maske und die Abstandsregeln überwachen. Man werde vor allem in der City, aber auch an sonstigen Hotspots präsent sein und Verstöße konsequent ahnden, so Polizeipräsident Franz Lutz.
- Stadt Stuttgart: Mitteilung vom 20. November 2020