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Corona in Stuttgart: OB Kuhn hält harten Lockdown für "richtig und wichtig"


Schärfere Corona-Maßnahmen
OB Kuhn hält harten Lockdown für "richtig und wichtig"

Von t-online
14.12.2020Lesedauer: 2 Min.
Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn trägt einen Mund-Nasen-Schutz: Er begrüßt die von Bund und Ländern beschlossenen Verschärfungen der Corona-Maßnahmen.Vergrößern des BildesStuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn trägt einen Mund-Nasen-Schutz: Er begrüßt die von Bund und Ländern beschlossenen Verschärfungen der Corona-Maßnahmen. (Quelle: Lichtgut/Archivbild/imago-images-bilder)
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Nachdem Baden-Württemberg bereits Tage zuvor verschärfte Ausgangsbeschränkungen beschlossen hatte, kommt der harte Lockdown nun bundesweit. Stuttgarts OB Fritz Kuhn begrüßt die Einigung von Bund und Ländern.

Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn hält die von Bund und Ländern beschlossenen verschärften Corona-Maßnahmen für "richtig und wichtig". Wie der 65-Jährige in einer Mitteilung der Stadt vom Sonntag erklärte, unterstütze er die getroffenen Beschlüsse uneingeschränkt.

"Der harte Lockdown ist dringend notwendig. Wir müssen endlich den Trend der bundesweit immer neuen Höchstzahlen an Corona‐Infizierten und Corona‐Toten stoppen und schnell umkehren. Deshalb führt am harten Lockdown kein Weg vorbei, so schwer das für jeden Einzelnen und auch für den Handel ist. Ich bitte alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter, die geltenden Regeln unbedingt einzuhalten und die sozialen Kontakte weiter zu reduzieren. Nur so können wir auch in unserer Stadt die Corona‐Zahlen reduzieren und unsere Kliniken entlasten", so Kuhn.

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Angesichts anhaltend hoher Corona-Neuinfektionen hatten sich Bund und Länder am Sonntag auf eine weitere Verschärfung der Corona-Maßnahmen verständigt. So muss etwa der Einzelhandel mit Ausnahme von Geschäften für den täglichen Bedarf ab dem 16. Dezember und bis mindestens 10. Januar bundesweit schließen. Auch "körpernahe Dienstleistungsbetriebe" wie etwa Friseure dürfen dann nicht mehr öffnen. Schulen und Kitas bleiben ebenfalls zu oder die Präsenzpflicht wird aufgehoben.

Einen Überblick über die Beschlüsse von Bund und Ländern finden Sie hier.

Um Menschenansammlungen zu verhindern, gibt es an Silvester und Neujahr ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf belebten Plätzen. Der Verkauf von Feuerwerk wird ebenfalls verboten. Weiterhin sind zudem private Treffen nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt.

Bereits am 11. Dezember hatte das Land Baden-Württemberg strengere Corona-Regeln beschlossen. So wurden etwa verschärfte Ausgangsbeschränkungen sowohl am Tage als auch in der Nacht festgelegt.

Verwendete Quellen
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