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Wohnungsbauministerin will Abzocke bei Wohnungen bekämpfen


Stuttgart
Wohnungsbauministerin will Abzocke bei Wohnungen bekämpfen

Von dpa
20.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Wohnungsbauministerin RazaviVergrößern des BildesNicole Razavi spricht im Landtag während einer Regierungs-Pressekonferenz. (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-bilder)
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Unlautere Mietpreise bei möblierten Wohnungen sollten nach dem Willen von Baden-Württembergs Wohnungsbauministerin Nicole Razavi (CDU) in angespannten Märkten gesetzlich verboten werden. Baden-Württemberg werde sich einem Bundesratsvorstoß aus Hamburg anschließen, mit dem vermieden werden soll, dass Vermieter von möblierten Wohnungen zu hohe Aufschläge für die Möbel verlangen können, sagte Razavi der "Heilbronner Stimme" und dem "Südkurier" (Donnerstag).

Die Gesetzesverschärfung würde in Baden-Württemberg in den 89 Städten und Gemeinden greifen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Am Donnerstag wollen die Länder im Bauausschuss des Bundesrats beraten, ob sie sich der Gesetzesinitiative von Hamburg anschließen.

"Ich hege keinen Generalverdacht gegen Vermieter", sagte Razavi. Die zunehmende Vermietung möblierter Wohnungen sei zwar in erster Linie eine legitime Reaktion auf die immer mobiler werdende Arbeitswelt. Es müsse aber auch im Interesse der "vielen anständigen Vermieter sein, einzelne Fälle von Wucher und Missbrauch zu verhindern".

Nach dem geplanten Gesetz müssten Vermieter künftig die Nettokaltmiete sowie den Möblierungszuschlag separat ausweisen. Weiter soll rechtlich geregelt werden, dass Vermieter pro Monat höchstens ein Prozent des aktuellen Werts der Möbel auf die Miete aufschlagen dürfen. Sind Möbel mit einem Gesamtwert von 10 000 Euro in einer Wohnung, wäre also ein Zuschlag pro Monat von maximal 100 Euro erlaubt.

In Kommunen mit einer Mietpreisbremse darf zu Beginn des Vertragsverhältnisses die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nur um maximal zehn Prozent übersteigen. In manchen Fällen halten die Vermieter von möblierten Wohnungen jedoch die Mietpreisbremse nicht ein. Sie begründen dies mit den Kosten für Möbel.

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