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Männer zünden Grundgesetz auf Corona-Demo an

Von t-online, ads

Aktualisiert am 03.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Polizisten im Einsatz bei einer unbewilligten "Querdenker"-Kundgebung in Stuttgart (Archivbild): Im Rahmen einer ähnlichen Veranstaltung haben Teilnehmer Bücher verbrannt.
Polizisten im Einsatz bei einer unbewilligten "Querdenker"-Kundgebung in Stuttgart (Archivbild): Im Rahmen einer ähnlichen Veranstaltung haben Teilnehmer Bücher verbrannt. (Quelle: Andreas Haas/imago-images-bilder)
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Skurrile Szenen mitten in Stuttgart: Zwei Männer haben offenbar im Rahmen einer Demo gegen die Corona-Maßnahmen Grundgesetz-Bücher in Brand gesteckt. Nun ermittelt der Staatsschutz.

Ein Video auf Twitter zeigt, wie zwei Männer vor klatschenden Menschen zwei Bücher, wohl Exemplare des Grundgesetzes, anzünden. Die Polizei Stuttgart hat bereits vor der Veröffentlichung des Videos von dem Vorfall gewusst, wie sie t-online am Donnerstag bestätigt.

Die Aktion war nach Aussage der Sprecherin Teil einer Demonstration von Kritikern der Corona-Maßnahmen. Demnach waren Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Mittwochnachmittag vom Wilhelmsplatz zum Karlsplatz gezogen.

"Deutschland brennt": Staatsschutz ermittelt in Stuttgart

Aufnahmen zeigen, wie dort zwei Männer zwei Bücher in die Höhe recken und sie anzünden. Einer von ihnen ruft: "Deutschland brennt" und "Die Grundgesetz-Kristallnacht – es ist so weit". Ein dritter Mann versucht, eine Maske an einem der brennenden Exemplare anzustecken.

Zuvor sollen auf der Versammlung Ärzte, die Menschen gegen Covid-19 impfen, beschimpft und als Mörder bezeichnet worden sein. Das berichtet "Tag24". Die Vermutung liegt nahe, dass es sich bei ihnen um Verschwörungsgläubige handelt. Eine Polizeisprecherin wollte jedoch den "Stuttgarter Nachrichten" zum Hintergrund der Personen aus "ermittlungstaktischen Gründen" nichts sagen.

Wie eine Polizeisprecherin t-online erklärt, habe man den Fall an den Staatsschutz weitergegeben, der nun die Strafbarkeit prüft. Der Verdacht lautet demnach auf Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole nach Paragraph 90a StGb. Ein Verstoß gegen diesen kann laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.

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