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Baden-Württemberg schafft 3G-Regel im Handel ab

Von dpa, mtt

Aktualisiert am 08.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Passanten mit Einkaufstaschen: Shopping ist in Baden-Württemberg auch wieder ohne Impfung und Test möglich.
Passanten mit Einkaufstaschen (Symbolbild): Shopping ist in Baden-Württemberg auch wieder ohne Impfung und Test möglich. (Quelle: Carsten Koall//dpa-bilder)
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Geimpft, genesen, getestet? Egal! Baden-Württemberg lässt wieder jeden in die Geschäfte, ohne dass Zertifikate oder Testnachweise kontrolliert werden müssen.

Das Land Baden-Württemberg schafft die 3G-Zugangsregeln für den Einzelhandel in der derzeit geltenden Corona-Alarmstufe I ab. Bisher hatten nur Geimpfte, Genesene oder Kunden mit einem aktuellen Test Zutritt.

"Ich glaube, dass das pandemisch vertretbar ist", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart über die Lockerung. Das Tragen von FFP2-Masken in Geschäften bleibt aber verpflichtend.

Winfried Kretschmann bei der Regierungs-Pressekonferenz: Die neue Regelung soll ab Mittwoch gelten.
Winfried Kretschmann bei der Regierungs-Pressekonferenz: Die neue Regelung soll ab Mittwoch gelten. (Quelle: Marijan Murat/dpa-bilder)

Sozialminister Manne Lucha (Grüne) erklärte darüber hinaus, in der Alarmstufe II bleibe die vorgesehene 2G-Regel für den Einzelhandel jedoch erhalten. Diese Stufe scheint allerdings in absehbarer Zeit nicht mehr erreicht zu werden: In Baden-Württemberg gilt die zweite und höchste Alarmstufe erst, wenn mehr 450 Covid-Patienten auf Intensivstationen liegen.

Stand Montag befanden sich 277 Infizierte auf Intensiv. Um diesen Wert schwankt die Zahl seit Tagen. Die neue Corona-Verordnung werde am morgigen Mittwoch in Kraft treten, sagte Sozialminister Lucha.

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Weitere Ankündigungen in Stuttgart: Mehr Zuschauer möglich und keine Kontraktdatenerfassung mehr in Cafés

Außerdem kündigte die Landesregierung an, bei Sport- und Kulturveranstaltungen wieder mehr Publikum zuzulassen: Bei Anwendung von 2G-plus sind ab Mittwoch wieder bis zu 10.000 Zuschauer im Freien möglich, bei reinem 2G dürfen maximal 5.000 Besucher kommen. In geschlossenen Räumen gelten die Obergrenzen 4.000 bei 2G-plus und 2.000 bei 2G ohne zusätzlichem Test.

In der neuen Corona-Verordnung soll zudem festgehalten werden, dass in Restaurants und Cafés keine Kontaktdaten mehr erfasst werden müssen. Nur an einigen Orten mit besonders hohem Ansteckungsrisiko, wie etwa in Diskotheken, sollen weiter Daten erhoben werden.

Ministerpräsident Kretschmann sagte, über weitere Öffnungsschritte solle nicht vor der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar entschieden werden. Bis dahin sei eine belastbare Einschätzung des Expertenrat der Bundesregierung nötig, wie Omikron das Pandemiegeschehen verändere.

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Von Michael Ströbel
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