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Osterverbot: Mehr als 700 Filme dürfen an Karfreitag nicht gezeigt werden


"Heidi", "Rambo" und Co.
Mehr als 700 Filme dürfen an Karfreitag nicht gezeigt werden

Von t-online, kb

Aktualisiert am 29.03.2024Lesedauer: 2 Min.
"Rambo" und Co.: Mehr als 700 Filme stehen auf der schwarzen Liste.Vergrößern des Bildes"Rambo" und Co.: Mehr als 700 Filme stehen auf der schwarzen Liste. (Quelle: imago images / Collage t-online)
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An einem Feiertag wie Karfreitag steht nicht nur das Partyleben still. Auch in den Kinosälen darf längst nicht alles gezeigt werden.

Auf der Suche nach dem Endgegner für feierwütige Partygänger stolpert man irgendwann zwangsläufig über ein ganz besonderes Datum. Der letzte Freitag vor Ostersonntag, der sogenannte Karfreitag, ist der Tag, an dem Christen weltweit der Kreuzigung Jesu Christi gedenken. An diesem Tag sind nicht nur alle Geschäfte geschlossen, sondern es gilt auch ein bundesweites Tanz- und Feierverbot. Wer sich ganz genau mit den Eckdaten des "stillen Feiertages" auskennt, der weiß, dass es an Karfreitag auch im öffentlichen Filmbereich zu Einschränkungen kommt.

Die sich hierzulande seit 1952 um die Festlegung und Einhaltung von Altersfreigaben im Medienbereich kümmernde FSK hat aktuell ungefähr 700 Filme auf einer internen schwarzen Liste stehen. Auf dieser Liste sind all jene Filme gelistet, die keine sogenannte "Feiertagsfreigabe" haben und somit an Karfreitag nicht öffentlich vorgeführt werden dürfen. Zum Schutze des christlichen Allgemeinwohls und im Kampf gegen die Verunglimpfung ethischer Werte zieht die FSK allerdings alles andere als eine klare Linie.

Horrorstreifen und Kinderfilme

Während man bei Monty Pythons Religionssatire "Das Leben des Brian" und bei Filmtiteln wie "Rambo", "Freitag der 13." oder "Nackt unter Kannibalen" aufgrund der vielen Gewaltszenen noch mit Verständnis auf die ausgesprochenen Verbote reagiert, zuckt man bei anderen Titeln leicht verwirrt mit den Schultern. Die Rede ist hier von vermeintlich allzu verwerflichen Werken à la "Didi Hallervorden – Alles im Eimer", "Piratensender Powerplay", "Police Academy" und – kein Scherz – "Heidi in den Bergen". Warum genau der Cartoonklassiker aus dem Jahr 1975 das religiös sittliche Empfinden einiger Prüfvertreter verletzt, ist nicht weiter bekannt. Auch finden sich etliche lustige Klamotten aus dem Louis-de-Funes-Archiv und sogar Kinderfilme wie "Max und Moritz" und "Kalle Blomquist" auf der Verbotsliste wieder.

Manche Filme, die vor 30, 40 oder 50 Jahren den einen oder anderen FSK-Prüfer dazu veranlassten, die Augenbrauen hochzuziehen, würden heute wahrscheinlich mit einem lockeren Augenzwinkern durchgewunken werden. Warum trotzdem noch so viele harmlose Titel auf der Verbotsliste für stille Feiertage zu finden sind, ist auch damit zu begründen, dass Verleihfirmen einfach nur vergessen haben, einen Film auf seine Feiertagstauglichkeit zu prüfen.

Alles zum Wohl der christlichen Allgemeinheit

Hinzu kommt, dass eine Nachprüfung Geld kostet und erst nach zehn Jahren in Auftrag gegeben werden kann. So stellt sich für die Verleih- und Produktionsfirmen am Ende die Frage, ob es bei oben genannten Filmen wirklich Sinn macht, auf eine kostenpflichtige Nachprüfung zu pochen, nur damit die Titel auch an Feiertagen wie Karfreitag und Allerheiligen im Kino laufen dürfen.

Sind wir doch mal ehrlich: Die deutschen Kinos, die an einem Karfreitag einen Film wie "Heidi in den Bergen" ins Programm nehmen würden, wären wohl an einer Hand abzuzählen. So bleibt es wohl auch in Zukunft dabei, dass der passionierte Kinobesucher an stillen Feiertagen, auf die eine oder andere Filmperle verzichten muss – zum Wohle der christlichen Allgemeinheit und zum Schutz des Abendlandes – versteht sich.

Verwendete Quellen
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