• Home
  • Auto
  • Recht & Verkehr
  • Auto – Darf man verblasste Kennzeichen nachzeichnen?


Schlagzeilen
AlleAlle anzeigen

Symbolbild für einen TextTod mit 40: Moderatorin erliegt KrankheitSymbolbild für einen Text20 Jahre Haft für Ghislaine MaxwellSymbolbild für einen TextSerena Williams scheitert dramatischSymbolbild für einen TextBei einer Frage weicht Scholz ausSymbolbild für einen TextMann legt abgetrennten Kopf vor GerichtSymbolbild für einen TextEcstasy-Labor auf Nato-MilitärbasisSymbolbild für einen TextEurojackpot: Die aktuellen GewinnzahlenSymbolbild für einen TextGrünen-Politikerin stirbt nach RadunfallSymbolbild für einen TextEx-Bayern-Profi will zu PSGSymbolbild für einen TextBoateng kündigt Karriereende anSymbolbild für ein VideoDie versteckten Botschaften bei WimbledonSymbolbild für einen Watson TeaserSupermarkt: Warnung vor Abzock-MascheSymbolbild für einen TextDieses Städteaufbauspiel wird Sie fesseln

Darf man verblasste Autokennzeichen ausbessern?

Von dpa
Aktualisiert am 28.01.2021Lesedauer: 1 Min.
Kennzeichen: Autofahrer müssen mit einem Bußgeld rechnen, wenn das Schild entweder nicht lesbar oder deutlich manipuliert worden ist.
Kennzeichen: Autofahrer müssen mit einem Bußgeld rechnen, wenn das Schild entweder nicht lesbar oder deutlich manipuliert worden ist. (Quelle: Bernd Settnik/dpa-bilder)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo

Mit den Jahren können die Buchstaben und Zahlen auf den Autokennzeichen verblassen. Lesbar müssen sie jedoch immer sein. So will es das Gesetz. Dürfen Autofahrer die Schilder nachzeichnen oder müssen sie sich neue Schilder machen lassen?

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geht nicht explizit darauf ein, ob das Nachziehen mit einem Stift erlaubt oder verboten ist, erklärt der TÜV Nord. Festgelegt ist dort nur, dass Buchstaben und Nummern mit "schwarzer Beschriftung auf weißem, schwarz gerandetem Grund aufzubringen" und nicht verschmutzt sein dürfen (Paragraph 10 FZV).

Besser neu anfertigen lassen

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt in Paragraph 22 unter dem Stichwort "Kennzeichenmissbrauch" aber, dass das Nummernschild nicht verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt sein dürfe. Fahrzeugbesitzer müssen demnach mit einem Bußgeld rechnen, wenn das Schild nicht gut lesbar ist oder manipuliert wurde.

Und auch bei der Hauptuntersuchung werden die Prüfer auf einen entsprechenden Mangel hinweisen, teilt der TÜV Nord mit. Das Nachziehen mit einem Stift, ein Lackieren mit schwarzer Farbe oder das eigenmächtige Aufbringen von Folie könnte schlimmstenfalls als Kennzeichenmissbrauch oder Urkundenfälschung gewertet werden. Deshalb ist es immer ratsam, das Schild neu anfertigen zu lassen.

Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingANZEIGEN

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Auto abschleppen: So geht es richtig
Von Christopher Clausen
Auto-Themen
AutogasAutotestsBenzinpreisvergleichDieselFührerschein-UmtauschKontrollleuchtenMotorradReifenWinterreifenpflicht

t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online folgen
FacebookTwitterInstagram

Das Unternehmen
Ströer Digital PublishingJobs & KarrierePresseWerbenKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzhinweise (PUR)Jugendschutz



Telekom
Telekom Produkte & Services
KundencenterFreemailSicherheitspaketVertragsverlängerung FestnetzVertragsverlängerung MobilfunkHilfeFrag Magenta


TelekomCo2 Neutrale Website