Falsch geklebt Dieser Vignetten-Fehler kann richtig teuer werden

Vignetten für die Autobahnnutzung sind in zahlreichen Ländern Pflicht. Doch es kommt darauf an, dass sie richtig angebracht wird.
In neun Ländern in Deutschlands näherer Umgebung sind Vignetten Pflicht, darunter Bulgarien, Österreich, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und die Republik Moldau. Hier müssen Sie zum Fahren auf Autobahnen eine Nutzungsgebühr zahlen. Je nach Land und Gültigkeitszeitraum können die Kosten unterschiedlich sein – in Österreich beispielsweise kostet eine 10-Tages-Vignette 12,40 Euro, in der Schweiz sind nur Jahresvignetten für umgerechnet rund 44 Euro erhältlich. Kaufen können Sie sie in der Regel vorab online, an Tankstellen in Grenznähe und direkt am Grenzübergang.
Unterschied zwischen Vignette und Maut
Als Maut wird im Allgemeinen eine Straßennutzungsgebühr bezeichnet. Sie kann streckenbezogen sein oder zugangsbezogen – in letztgenannten Fall heißt sie Vignette. Sie muss vorab als allgemeines Nutzungsrecht der Autobahn erworben werden und ist zeitlich begrenzt.
Mittlerweile gibt es auch elektronische Vignetten, die an das Nummernschild des Autos gebunden sind und für die es keinen Aufkleber benötigt.
Was viele Autofahrer nicht wissen: Ist die Vignette nicht richtig angebracht, kann das Bußgelder nach sich ziehen – und die fallen oft höher aus, als hätten Sie keine Vignette gekauft. In der Schweiz sind das umgerechnet fast 260 Euro.
So bringen Sie die Vignette richtig an
Kleben Sie die Vignette gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs. Seiten- oder die Rückscheibe sind tabu. Am besten kommt sie links oben oder mittig oben hinter den Spiegel. Vorsicht allerdings mit dem oben liegenden Tönungsstreifen auf der Scheibe: Dahinter können die Vignetten von den automatischen Kontrollanlagen nicht erkannt werden. Halten Sie sich am besten an die Empfehlungen zur Anbringung, die Sie auf der Trägerfolie finden. Beim Motorrad gehört die Vignette auf eine glatte Fläche eines nicht leicht zu demontierenden Bauteils.
Kontrollieren Sie auch, ob alle Merkmale der Vignette richtig sichtbar sind und das "Pickerl", wie die Vignette in Österreich umgangssprachlich genannt wird, unbeschädigt ist, rät der österreichische Verkehrsclub ÖAMTC. Beschädigte oder abgezogene Vignetten sind ungültig.
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Noch ein No-Go: Wer Geld sparen will und eine bereits geklebte Vignette ablöst und an einem anderen Fahrzeug wiederverwendet, der muss in Österreich 240 Euro zahlen.
Nachdem die Vignette ihre Gültigkeit verloren hat, sollten Sie sie wieder entfernen, um Verwirrung zu vermeiden.
- Archivmaterial
- huk.de: "Maut und Vignette: Wo und wann sie notwendig sind – HUK-COBURG Ratgeber"
- oeamtc.at: "Kleben und kleben lassen: Klebefehler bei Autobahnvignette"
- adac.de: "Vignette richtig kleben: So geht's"
- ch.ch: "Autobahnvignette – Informationen zur Nutzung in der Schweiz"