Pleite für Dieselfahrer Erste deutsche Musterklage scheitert
Im Streit um Autokreditverträge wollten insbesondere Diesel-Fahrer den "Widerrufs-Joker" ziehen. Das klappt nun nicht. Wie geht es jetzt weiter?
Im Verfahren von Deutschlands erster Musterfeststellungsklage entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, dass die Schutzgemeinschaft für Bankkunden nicht berechtigt sei, stellvertretend für Verbraucher vor Gericht zu streiten und wies die Klage ab. Der Verein sei keine "qualifizierte Einrichtung" im Sinne des Gesetzes (Az.: 6 MK 1/18). Gegen die Entscheidung ist Revision möglich.
Bundesweit erste Musterfestellungsklage
Die Schutzgemeinschaft hält die Widerrufsklauseln in den Verträgen für unverständlich und hatte daher versucht, sie für unzulässig erklären zu lassen. Vor allem viele Diesel-Fahrer sehen in diesem Vorgehen eine Möglichkeit, ihren Autokauf rückgängig zu machen und das Fahrzeug per "Widerrufs-Joker" loszuwerden.
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Das Instrument der Musterfeststellungsklage gibt es in Deutschland erst seit vergangenem November. Das Stuttgarter Verfahren war das erste, das vor Gericht ging.
- Nachrichtenagentur dpa