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Wegen "Prime Deal Days": Verbraucherschützer mahnen Amazon ab


Wegen illegaler Preiswerbung
Verbraucherschützer mahnen Amazon ab

Von t-online, sha

Aktualisiert am 15.10.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0433247604Vergrößern des BildesDer Onlinehändler Amazon reduziert einzelne Artikel an seinen sogenannten Prime Deal Days. (Quelle: IMAGO / mix1)

"Prime Deal Days": Amazon soll sich nicht an gesetzlich vorgeschriebene Rabattangaben gehalten haben. Darum hat der Versandhändler eine Abmahnung erhalten.

Verbraucherschützer gehen gegen den US-Versandhändler Amazon vor. Der Grund: Der Konzern habe sich während seiner "Prime Deal Days" nicht an die europäische Preisangabenverordnung gehalten, teilt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit. Dafür sei das Unternehmen jetzt abgemahnt worden.

"Amazon bewarb anlässlich der sogenannten 'Amazon Prime Deal Days' verschiedene Produkte [...] mit Rabatten", schreiben die Verbraucherschützer. Weil sich diese aber unter anderem auf die unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) des Herstellers bezogen hätten, habe das Unternehmen seine Kunden über den Wert der Angebote getäuscht.

Denn: Unternehmen seien bei Preisreduzierungen und Prozentangaben verpflichtet, sich auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage zu beziehen, heißt es weiter. "Amazon täuscht mit dieser Werbung eine besondere Attraktivität der Angebote vor, die es so nicht gibt", so Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Amazon ignoriere damit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Aldi Süds Rabattaktionen waren rechtswidrig

Als Beispiel nennen die Verbraucherschützer einen während der "Prime Deal Days" von Amazon reduzierten WLAN-Repeater. Die UVP des Herstellers hatte der Versandhändler mit 259 Euro angegeben. Nach einer Reduzierung von 19 Prozent wollte das Unternehmen 209,99 Euro für das Gerät haben. Den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage gab Amazon nicht an.

Im September hatte das EuGH einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Aldi Süd stattgegeben. Der Discounter hatte in Prospekten mit gestrichenen Preisen geworben, die sich nicht auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen hatten, sondern auf den zuletzt geforderten höheren Preis.

Damit habe Aldi eine "ernsthafte Preisreduzierung" vorgetäuscht, so Verbraucherschützerin Cornelia Tausch damals. "Tatsächlich dürfte jedoch der gestrichene Preis nur deshalb kurz zuvor heraufgesetzt worden sein, um anschließend mit einer attraktiven Preisreduzierung werben zu können", sagte sie weiter.

Verwendete Quellen
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