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Redtube-Abmahnung: Das müssen Sie über die Porno-Falle wissen


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Redtube-Abmahnung: Das müssen Sie über die Porno-Falle wissen

Von dpa
Aktualisiert am 20.12.2013Lesedauer: 5 Min.
Zehntausende Redtube-Nutzer wurden bereits abgemahnt, doch bald könnten weitere folgen.Vergrößern des BildesZehntausende Redtube-Nutzer wurden bereits abgemahnt, doch bald könnten weitere folgen. (Quelle: Screenshot/Rüdiger Wölk/imago-images-bilder)
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Ein in diesem Ausmaß bislang ungekannte Abmahnwelle trifft deutsche Internetnutzer. Zehntausende Surfer sollen urheberrechtlich geschützte Pornofilme im Internet auf Redtube.com aufgerufen haben.

Die Opfer der Abmahnwelle wurden aufgefordert, 250 Euro zu bezahlen und schriftlich zu versichern, das Vergehen nicht noch einmal zu begehen.

Die Kanzlei Urmann+Collegen (U+C), die für den Versand der Abmahnungen verantwortlich ist, rechtfertigt ihr Verhalten. Doch der Fall wirft weiterhin zahlreiche Fragen auf. Wir klären die Wichtigsten.

Wie viele Menschen haben Redtube-Abmahnungen bekommen?

Nach Schätzungen von Anwälten hat die Abmahnwelle mehrere zehntausend Internetnutzer erfasst. Das Kölner Landgericht hat 62 Anträge bewilligt, mit denen die Deutsche Telekom aufgefordert wurde, Namen und Adressen ihrer Kunden herauszugeben, die angeblich die Sexfilme angeschaut haben. Pro Antrag seien etwa 400 bis 1000 IP-Adressen betroffen gewesen, teilte das Gericht mit. Anwälte sprechen von der größten Abmahnwelle bisher.

Was wird den Nutzern vorgeworfen?

Es geht um die Verletzung des Urheberrechts. Die Abmahnungen werden im Auftrag von The Archive AG verschickt, einer Firma mit Sitz in der Schweiz. Sie hält die Rechte an den Sexstreifen.

Wie gerieten die Betroffenen ins Visier der Abmahner?

Bislang ist nicht eindeutig geklärt, wie der Rechteinhaber die Internet-Adressen der Nutzer ermittelt hat. Die Antragstellerin will die angeblichen Rechtsverstöße und die Adressen mit dem Programm "GLADII 1.1.3" ermittelt haben. Selbst Kammern des LG Köln haben inzwischen erhebliche Zweifel daran, dass die IP-Adressen legal mit diesem Programm ermittelt wurden. Experten und Fachmedien vermuteten schon seit einiger Zeit, dass es dabei möglicherweise nicht mit rechtlich einwandfreien Mitteln zugegangen sein könnte. So gibt es die Vermutung, dass die Nutzer unbemerkt zu einer anderen Website umgeleitet und dort die IP-Adressen ausgelesen wurden. Kommentare von Nutzern in Foren der Fachportale sprachen dafür.

Was ist das Besondere an dem Fall?

Die Videos auf Redtube.com werden nicht auf die Rechner der Zuschauer heruntergeladen, sondern per sogenanntem Streaming zur Verfügung gestellt. Dabei wird keine Kopie erstellt wie etwa beim Download oder eine Kopie anderen zur Verfügung gestellt wie beim File Sharing. Für die ruckelfreie Wiedergabe werden aber wie auch bei anderen Video-on-Demand-Diensten teilweise kurzfristig Daten temporär im Zwischenspeicher vorgehalten. Der Nutzer kann auf diese Daten aber in der Regel nicht zugreifen.

Wie schätzen Rechtsexperten den Fall ein?

Rechtsexperten sind sich einig, dass das Streaming anders als ein Download nach derzeitiger Lage grundsätzlich nicht gegen Urheberrecht verstößt. Nach Einschätzung des Medienrechtsprofessors Gerald Spindler bedarf es aber eines klärenden Urteils. Auch das LG Köln weist darauf hin, dass eine höchstrichterliche Entscheidung noch ausstehe. Für eine Rechtsverletzung müsste dem Nutzer auch erkennbar sein, dass es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt. Das war auf dem Portal von Redtube.com nach bisheriger Kenntnis nicht der Fall. Ähnlich wie bei Youtube gebe es auf der Seite auch die Möglichkeit, fragliche Videos entfernen zu lassen, betonte am Freitag der Betreiber der Seite, Alex Taylor, in einem Gespräch mit "Spiegel online". Davon hätten die Anwälte der Rechteinhaber jedoch keinen Gebrauch gemacht.

Warum ermittelt die Staatsanwaltschaft?

Die Staatsanwaltschaft Köln bestätigte am Donnerstag, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet wurde. Es soll damit die Frage geklärt werden, ob jemand gegenüber dem Landgericht Köln falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben habe, um die Herausgabe der konkreten Nutzerdaten zu den zuvor ermittelten IP-Adressen zu beantragen. Die Anträge sollen nicht zweifelsfrei herausgestellt haben, dass es sich in den besagten Fällen um Streaming und nicht um Downloads handelte, was die Richter möglicherweise in die Irre führte.

Wurden die Filme auf Redtube illegal heruntergeladen?

Das ist einer der Knackpunkte des Falls. Den Betroffenen wird vorgeworfen, die Filme auf einer Videoseite im Web aufgerufen zu haben. Dabei werden die Dateien allerdings nicht heruntergeladen und ausgetauscht, wie das bei klassischen Tauschbörsen der Fall ist. Die Filme werden nur kurz auf dem Computer der Nutzer zwischengespeichert. Ob diese Kopie schon eine Urheberrechtsverletzung darstellt, ist bei Juristen umstritten.

Wie wurden die Nutzer ausfindig gemacht?

Die Rechteinhaber müssen die IP-Adressen der Nutzer herausfinden, um gegen sie vorgehen zu können. Die IP-Adresse ist sozusagen die Anschrift eines Computers im Internet. Wie die IPs in diesem Fall gesammelt wurden, ist unklar. Theoretisch wäre es möglich, dass der Betreiber der Online-Videoseite Redtube die IP-Adressen seiner Nutzer herausgegeben hat. In den Anträgen an das Landgericht sei von einer Überwachungssoftware die Rede, sagt Anwalt Christian Solmecke, der Betroffene vertritt. Wie genau diese Software funktioniert, sei nicht erklärt. Anwälte vermuten, dass die Rechteinhaber möglicherweise über Werbebanner an die IP-Adressen gekommen sind.

Wurden die IP-Adressen rechtmäßig beschafft?

Für Anwalt Thomas Urmann, Geschäftsführer der Kanzlei von U+C, stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Beschaffung der IP-Adressen gar nicht. Seine Kanzlei sei an deren Beschaffung nicht beteiligt gewesen, die IP-Adressen habe der Auftraggeber The Archive AG selbst ermitteln lassen und dann zur Verfügung gestellt. Zudem seien die Auskunftsanträge von dem Berliner Anwalt Daniel Sebastian mit Erfolg beim Landgericht Köln gestellt worden. Von einem Gericht könne man laut Urmann erwarten, dass es das Verfahren prüfe. Eine Prüfungspflicht für seine Kanzlei schloss er aus.

Droht eine weitere Redtube-Abmahnwelle?

In einem Interview mit "Zeit Online" erklärte Anwalt Urmann, dass die Abmahnungen der Redtube-Nutzer unbeirrt weiterlaufen werden. Die Abmahn-Anwälte erhielten Hunderte von Drohanrufen und mehrere Strafanzeigen, doch sie lassen sich davon nicht abschrecken. "Sollte sich am Ende herausstellen, dass alles falsch war, könnte nach der Gesetzeslage an uns keine Haftung herangetragen werden", sagte Urmann.

Sind auch Nutzer anderer Portale betroffen?

Demnächst bekommen womöglich auch Nutzer weiterer Streamingdienste Post vom Anwalt. "Redtube war eher ein Testballon. Wir haben auch in anderen Portalen bereits ermittelt, deswegen rechne ich damit, in den kommenden Monaten auch Nutzer der anderen Portale anzuschreiben", sagte Rechtsanwalt Thomas Urmann von der Rechtsanwaltskanzlei U+C der "Welt am Sonntag". Der Jurist setze auf Streaming als neues Betätigungsfeld, da sich die Abmahnung von Tauschbörsen-Nutzern nicht mehr lohne. Die Nutzer seien vorsichtiger geworden, erklärte Urmann.

Kann jeder abgemahnt werden, der Filme im Internet-Stream schaut?

Für den Nutzer muss erkennbar sein, dass ein Angebot nicht legal ist. Das gilt bei einer Webseite wie kino.to: Hier waren auch Filme zu sehen, während die Streifen noch im Kino liefen. Damit ist offensichtlich, dass die Filme dort urheberrechtswidrig verbreitet wurden. Kino.to ist inzwischen geschlossen. Bei der Pornoseite Redtube sei allerdings nicht eindeutig erkennbar, dass die Sexfilme gegen das Urheberrecht verstoßen, argumentieren Anwälte. Denn unter den Videos finden sich auch Amateurfilme oder kurze Clips aus Pornostreifen, die als Werbung für DVDs oder kostenpflichtige Online-Angebote kostenlos verbreitet werden. "Ich habe keinen Grund zu der Annahme, dass ein Gericht sagen würde, das ist eine offensichtlich rechtswidrige Quelle", sagt Anwalt Udo Vetter.

Was sollen von einer Redtube-Abmahnung Betroffene unternehmen?

Verbraucherschützer warnen davor, die Brief der Anwälte zu ignorieren und einfach in den Papierkorb zu werfen. Das nutze nichts - eine teure Klage könnte die Folge sein. "Betroffene sollten sich dringend Rechtsrat holen. Sollte dies aufgrund der kurzen Frist schwierig werden, sollte man versuchen, eine Fristverlängerung zu erreichen", rät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Auf keinen Fall sollte man ungeprüft die geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnen und die geforderte Geldsumme zahlen.

Sind Pornos in der Beziehung ok?

Die Beziehung kann glücklich und der Sex gut sein, dennoch ist der Klick auf Porno-Websites für viele verführerisch. Zu jeder Tages- und Nachtzeit findet sich dort ein großes Angebot aller gängigen und weniger gängigen Sexpraktiken. Durch den aktuellen Abmahnskandal rund um die Pornoseite Redtube wird der eigentlich heimliche Konsum nun auch vielen Partnerinnen oder Partnern bewusst. Aber ist es okay, wenn der Partner sich solche Clips anschaut? T-Online.de erklärt, ob Pornos in einer Beziehung ok sind.

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