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Urteil: Tarifvergleich mit Sternen muss transparent sein


Urteil
Tarifvergleich mit Sternen muss transparent sein

Von dpa
13.10.2020Lesedauer: 1 Min.
Zum Themendienst-Bericht vom 13.Vergrößern des BildesZum Themendienst-Bericht vom 13. Oktober 2020: Sterne-Bewertungen sind im Internet ganz normal. Sie müssen allerdings transparent sein. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn./dpa)
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Leipzig/Berlin (dpa/tmn) - Fünf Sterne, aber für was genau? Und von wem? Intransparente Tarifbergleiche sind rechtswidrig. Das bestätigte nun das Landgericht Leipzig (Az. 05 O 1789/19).

In dem konkreten Fall hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen einen Versicherungsmakler geklagt, der im Netz Haftpflichtversicherungen mit einem Sternesystem bewertete und verglich.

Die Angebote waren mit bis zu fünf Sternen bewertet. Je mehr Sterne, desto besser. Das Problem: Die Grundlage der Bewertung blieb verborgen. Bei dem Sterne-System handelte es sich um eine Bewertungsskala des Anbieters und nicht der Kunden, wie es bei Sternebewertungen sonst üblich ist. Das Landgericht Leipzig sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

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