t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeDigitalSicherheit

Zahl der Beschwerden explodiert | Private Videoüberwachung ist oft illegal


Zahl der Beschwerden explodiert
Private Videoüberwachung ist oft illegal

Von t-online, hd

23.04.2018Lesedauer: 2 Min.
Schild mit Hinweis auf Videoüberwachung: Im privaten Bereich oft problematisch.Vergrößern des BildesSchild mit Hinweis auf Videoüberwachung: Im privaten Bereich oft problematisch. (Quelle: imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Immer mehr Überwachungskameras werden im privaten Bereich eingesetzt. Dadurch steigt auch die Zahl der Beschwerden. Denn viele Menschen wollen nicht gefilmt werden. Und fast immer sind sie im Recht, so der Berliner Datenschutzbeauftragte.

Die wachsende Zahl von privaten Überwachungskameras in Wohnhäusern und auf Privatgrundstücken sind in Großstädten wie Berlin zum Problem geworden. Denn viele Nachbarn und Anwohner fühlen sich davon gestört, berichtet "Heise Online". Die Beschwerden bei der Berliner Datenschutzbeauftragten hätten 2017 extrem stark zugenommen, sagte eine Sprecherin dem Onlinemedium.

Ein Grund für den Trend: Immer mehr leicht zu installierende Kameras sind zu Preisen ab 100 Euro zu haben, auch in Supermärkten werden sie angeboten. Sie werden für viele Nutzer erschwinglich.

Videoüberwachung gehöre zu dem Bereich mit den meisten Beschwerden. Häufig kommen sie von Nachbarn. Ein großer Streitpunkt seien private Kameras, die an Balkonen oder Haustüren installiert seien und von dort den Hof oder den Hausflur erfassten.

Bei fast allen Beschwerden ist Videoüberwachung illegal

In fast allen Beschwerdefällen sei die Videoüberwachung illegal, weil sie die "schutzwürdigen Interessen" von Anwohnern verletze, so die Datenschützer.

Gegen die Videoüberwachung eines Privatgrundstücks sei nichts einzuwenden. Sobald aber öffentlich zugängliche Bereiche auf dem Video zu sehen sind, müsse es ein berechtigtes Interesse für die Überwachung geben.

Wer zum Beispiel die Wohnungstür des Nachbarn filmt oder Fenster, dem drohe ein Bußgeld. Eine Straftat sei es, eine Kamera anzubringen, um sich selbst zu bereichern oder anderen zu schaden. Zum Beispiel, dass Nachbarn Müll falsch entsorgen, sie heimlich dabei zu filmen, um sie mit den Aufnahmen zu erpressen. Auch solche Fälle landen bei den Datenschützern.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website