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Wie hoch ist der Pflichtteil beim Erbe? Das sollten Sie wissen

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 14.01.2023Lesedauer: 3 Min.
ο»ΏPflichtteil beim Erbe: Enkel und Urenkel haben einen eingeschrΓ€nkten Anspruch auf den Pflichtteil.
Pflichtteil beim Erbe: Enkel und Urenkel haben einen eingeschrΓ€nkten Anspruch auf den Pflichtteil. (Quelle: AntonioGuillem/Getty Images)
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Der Pflichtteil beim Erbe ist die gesetzliche Mindestbeteiligung. Auch wer per Testament enterbt wurde, hat Anspruch darauf.

Im Testament kΓΆnnen Sie festlegen, was Ehepartner, Kinder oder Enkelkinder erben sollen. Das Testament ermΓΆglicht auch die Enterbung von FamilienangehΓΆrigen. Wer enterbt wurde, kann seinen Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil ist der gesetzliche Mindestanteil am Erbe. Die Pflichtteil-HΓΆhe richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge.


Welche Rechte haben Erben?

Mitunter haben Erblasser auch Schulden hinterlassen.
Sind im Nachlass nur Schulden, kΓΆnnen Erben das Erbe ausschlagen.
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Was ist der Pflichtteil beim Erbe?

Der Pflichtteil ist die gesetzlich geregelte Mindestbeteiligung am Erbe und steht auch denjenigen FamilienangehΓΆrigen und Ehepartnern zu, die laut Testament enterbt wurden. Das BΓΌrgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in Paragraph 2304 vor, dass Personen im Testament enterbt werden kΓΆnnen und dann den Pflichtteil erhalten. Wie hoch ein gesetzlicher Pflichtteil ist, hΓ€ngt von der Erbfolge ab.

AnsprΓΌche auf den Pflichtteil

Der Pflichtteil steht denjenigen, die enterbt wurden, ebenso zu wie denjenigen, deren Erbteil zu gering ausgefallen ist. Nicht jeder Verwandte des Erblassers hat Anspruch auf den Pflichtteil. Anspruch haben

  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner,
  • Kinder, Enkel und Urenkel des Erblassers, auch außerehelich geboren oder adoptiert,
  • Eltern des Erblassers.

GrundsΓ€tzlich sind Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des Erblassers anspruchsberechtigt. Ein eingeschrΓ€nkter Anspruch auf den Pflichtteil besteht fΓΌr Enkel und Urenkel sowie die Enkel des Erblassers. Enkel und Urenkel sind anspruchsberechtigt, wenn die Kinder des Erblassers bereits gestorben sind. Die Eltern des Erblassers haben Anspruch, wenn der Erblasser keine Kinder oder Enkel hat.

Kein Anspruch auf den Pflichtteil

Nicht anspruchsberechtigt sind entferntere Verwandte des Erblassers. Dazu zΓ€hlen:

  • Geschwister
  • Großeltern
  • Onkel und Tanten
  • Nichten und Neffen
  • Cousins und Cousinen

Ein Anspruch besteht auch dann nicht, wenn Sie das Erbe rechtskrΓ€ftig ausgeschlagen haben oder ein vorzeitiger Erbausgleich stattgefunden hat. Wurde ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht vereinbart oder gab es einen Pflichtteilsentzug, besteht ebenfalls kein Anspruch.

Ab dem Tag, an dem Sie vom Erbfall erfahren haben, gilt die VerjΓ€hrungsfrist, die drei Jahre betrΓ€gt. Sind Sie pflichtteilsberechtigt und erheben Sie innerhalb dieser Zeit keinen Anspruch, ist die Berechtigung auf den Pflichtteil verjΓ€hrt.

Die HΓΆhe des Pflichtteils berechnen

Der Pflichtteil betrΓ€gt immer die HΓ€lfte des gesetzlichen Erbteils. Die Pflichtteil-HΓΆhe ergibt sich aus dem Wert der gesamten Erbschaft und der Pflichtteilsquote. Die Pflichtteilsquote errechnet sich aus der HΓ€lfte des gesetzlichen Erbteils. Sie ist abhΓ€ngig von der Erbfolge. Tabellen bestimmen die Pflichtteilsquote.

Beim Pflichtteil von Kindern ist die Anzahl der Kinder des Erblassers entscheidend. Der Pflichtteil wird umso kleiner, je mehr gesetzliche Erben vorhanden sind. Hat eine Witwe beispielsweise zwei Kinder, so wΓΌrde jedes Kind die HΓ€lfte des VermΓΆgens erben. Wurden beide Kinder enterbt, so hat jedes Kind Anspruch auf 50 Prozent seiner Erbquote.

Komplizierter wird es, wenn der Erblasser mehrere Kinder hat, eines der Kinder auf das Erbe verzichtet oder nur ein Kind enterbt wurde.

Beispiel: Eine Witwe hat zwei TΓΆchter, von denen sie die eine als Alleinerbin eingesetzt hat. Laut gesetzlicher Erbfolge steht jedem der beiden Kinder die HΓ€lfte des Nachlasses zu. Bei einem VermΓΆgen von 100.000 Euro wΓ€ren das also je 50.000 Euro. Da die eine Tochter aber enterbt wurde, steht ihr nur der Pflichtteil zu, also nur ein Viertel, sprich: 25.000 Euro. Der Rest des Erbes, 75.000 Euro, geht an die Schwester.

Pflichtteil beim Erben eines Hauses

Der Pflichtteil beim Erben eines Hauses errechnet sich abhÀngig von dem Wert, den die Immobilie am Todestag des Erblassers hatte. Die Immobilie fließt in die Erbmasse ein. Auch hier gilt die Pflichtteilsquote.

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Verwendete Quellen
  • finanztip.de: "Auch wer enterbt ist, hat Rechte" (Stand: 11.02.2022)
  • advocado.de: "Wie hoch ist der Pflichtteil vom Erbe?" (Stand: 21.04.2021)
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