t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberLebenTodesfallTestament

Testament richtig formulieren: So vermeiden Sie Ungültigkeit des Dokuments


Letzter Wille in 7 Schritten
Testament erstellen: Diese Fehler machen es ungültig

Von t-online, mab

Aktualisiert am 08.06.2024Lesedauer: 2 Min.
Irgendwann kommt die Zeit: Ein Testament regelt, wie es mit dem Erbe weitergeht – wenn es gültig ist.Vergrößern des BildesIrgendwann kommt die Zeit: Ein Testament regelt, wie es mit dem Erbe weitergeht – wenn es gültig ist. (Quelle: IMAGO/Joseffson)

Viele Testamente sind ungültig, weil beim Erstellen kleine Fehler gemacht wurden. Dann erben die Falschen. So formulieren Sie Ihren letzten Willen.

Wenn es an der Zeit ist, Ihren letzten Willen niederzuschreiben, gibt es einige Details zu beachten. Ein eigenständig verfasstes Testament sollte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um nicht angefochten zu werden. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Erstellen Sie eine Liste Ihrer Vermögenswerte

Zuerst sollten Sie eine Liste aller Ihrer Sach- und Geldwerte erstellen. Dieser Schritt ist wichtig, damit klar ist, welche Vermögenswerte vererbt werden sollen.

Festlegen, wer was erbt

Nun müssen Sie entscheiden, wer welche Teile Ihres Vermögens erben soll. Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge. Gesetzliche Erben sind in dieser Reihenfolge Ehepartner(in), Kinder, Eltern und weitere Verwandte.

Zeit lassen

Ein Testament sollte nicht überstürzt verfasst werden – nehmen Sie sich ausreichend Zeit. Überlegen Sie sich auch, was geschehen soll, wenn Unvorhergesehenes eintritt. Es ist sinnvoll, im Testament sowohl die Erben als auch allfällige Pflichtteilsberechtigte zu nennen.

Mit den künftigen Erben reden

Bevor Sie Ihr Testament verfassen, sollten Sie mit Ihren möglichen Erben sprechen. Klären Sie, ob diese an bestimmten Teilen Ihres Vermögens interessiert sind. Es kann zum Beispiel sein, dass die eigenen Kinder kein Interesse daran haben, eine Ferienwohnung im Ausland zu erben. Dann muss eine andere Lösung gefunden werden.

Testament handschriftlich verfassen

Das Testament muss handschriftlich und gut leserlich abgefasst sein. Wichtig: Ein letzter Wille, der mit dem Computer geschrieben wurde, ist ungültig. Außerdem muss das Dokument Ihren vollständigen Namen und Ihre eigenhändige Unterschrift enthalten.

Klar formulieren

Im Testament sollten die Erben mit vollem Namen, Geburtsdatum und Adresse genannt werden. Unbestimmte Bezeichnungen wie "mein Mann" oder "Tante Lisbeth" können zu Missverständnissen führen und sollten vermieden werden. Ebenso wichtig ist es, den Anteil jedes Erben genau festzulegen.

Testament prüfen lassen

Ein Testament kann auf sehr unterschiedliche Weise verfasst werden. Es sollte von einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt geprüft werden. So stellen Sie sicher, dass alle Formalitäten korrekt eingehalten wurden. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website