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Bausparvertrag: Wann der Kredit verfügbar wird und was entscheidend ist


Diese Faktoren sind entscheidend
Bausparvertrag: Erst dann wird er zuteilungsreif

Von dpa
Aktualisiert am 24.09.2024Lesedauer: 1 Min.
Die Mitarbeiterin einer Bank zählt am Schalter ScheineVergrößern des BildesEin Bausparvertrag besteht aus zwei Phasen: Erst in der zweiten Phase gibt es einen Kredit. (Quelle: Matthias Balk/dpa/dpa-tmn/dpa-bilder)

Mit einem Bausparvertrag kann man gleich nach Abschluss erst mal nichts anfangen. Geld gibt es erst, wenn der Vertrag zuteilungsreif ist – aber wann ist das?

Bausparverträge nutzen bei der Immobilienfinanzierung in der Regel nicht ab Tag eins des Abschlusses. Denn ehe der Vertrag zuteilungsreif wird, vergeht einige Zeit. Hier erfahren Sie, worauf es dabei ankommt.

Zwei Phasen des Bausparvertrags

"Ein Bausparvertrag besteht aus einer Spar- und einer Darlehensphase", erklärt Christian König vom Verband der Privaten Bausparkassen. In der Sparphase zahlen Sparer zunächst in den Vertrag ein – in der Regel über viele Jahre lang. Anhand der Höhe der Sparleistung und der Sparzeit ermittelt die jeweilige Bausparkasse dann die sogenannte Bewertungszahl. Zuteilungsreif wird der Vertrag, wenn eine bestimmte, im Bausparvertrag vereinbarte Bewertungszahl erreicht ist.

Dafür muss der Bausparer laut König das vereinbarte Mindestsparguthaben – was sich oft auf 40 Prozent der Bausparsumme beläuft – angespart haben. Je nach Volumen des Bausparvertrags und Höhe der Sparbeiträge dauert das unterschiedlich lange.

Anspruch auf zinssicheres Darlehen

Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, können Sparer in der Darlehensphase ein zinssicheres Bauspardarlehen in Anspruch nehmen und sich das angesparte Bausparguthaben auszahlen lassen. Genutzt werden kann das Darlehen zum Beispiel für den Erwerb von Eigentum oder Modernisierungsmaßnahmen. Das muss auch nicht sofort nach Zuteilung geschehen. Laut König bleiben Bausparern dafür mindestens 10,5 Jahre Zeit.

Das Bauspardarlehen tatsächlich in Anspruch zu nehmen, ist allerdings keine Pflicht. Wer kein Bauvorhaben anstrebt, kann sich auch einfach das angesparte Guthaben auszahlen lassen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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