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Winter & Schnee in Deutschland: Diese Kommunen heben das Streusalzverbot auf


Schneechaos in Süddeutschland
Streusalzverbot in einigen Kommunen aufgehoben

  • Jennifer Buchholz
Von Jennifer Buchholz

02.12.2023Lesedauer: 2 Min.
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Streusalz: Öffentliche Reinigungsbetriebe dürfen Streusalz in Ausnahmefällen nutzen.Vergrößern des Bildes
Streusalz: Öffentliche Reinigungsbetriebe dürfen Streusalz in Ausnahmefällen nutzen. (Quelle: Elmar Gubisch/Getty Images)

Eigentlich ist der Einsatz von Streusalz für private Haushalte verboten. In einigen Kommunen wurde das Verbot jedoch nun aufgehoben.

Im Winter sind Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, Gehwege zu räumen und diese zu streuen. Dabei ist der Einsatz von Streusalz allerdings in den meisten Kommunen und Städten zumindest für private Haushalte verboten. Wer hiergegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen (mehr dazu in diesem Artikel hier). Ein Grund ist vor allem die hohe Umweltbelastung, die durch den Einsatz von Streusalz einhergeht.

Nun haben einige Kommunen das Streusalzverbot für den privaten Einsatz jedoch gekippt beziehungsweise die Gesetzeslage erlaubt den Einsatz von Streusalz. Hintergrund ist die aktuelle Wetterlage in bestimmten Regionen Deutschlands.

Hier dürfen Privatleute nun Streusalz nutzen

Demnach können Privatleute Streusalz für kurze Zeit in folgenden Regionen nutzen:

  • Stuttgart: Streusalz darf für die Gehweg-Streuung in geringen Mengen genutzt werden.
  • Tübingen: Streusalz darf für die Gehweg-Streuung in geringen Mengen genutzt werden.
  • Pforzheim: Streusalz darf für die Gehweg- und Treppen-Streuung in geringen Mengen genutzt werden.
  • Ulm: Streusalz darf für die Gehweg-, Treppen- und Gefälle-Streuung in geringen Mengen genutzt werden.
  • Heidelberg: Salze oder salzähnliche Stoffe dürfen für die Gehweg-, Treppen- und Gefälle-Streuung genutzt werden, wenn es sich um Eisregen, Reifglätte oder überfrierende Nässe handelt und durch den Einsatz Pflanzen nicht zu Schaden kommen.
  • Ludwigsburg: Salze oder salzähnliche Stoffe dürfen in geringen Mengen für die Gehweg- und Treppen-Streuung sowie an besonderen Gefahrenstellen genutzt werden, wenn es sich um Eisregen oder überfrierende Nässe handelt.

Wenn die Ausnahmesituation beendet ist, tritt auch das Streusalzverbot wieder in Kraft. Dann dürfen Gehwege, Treppen und Steigungen nur noch mit umweltverträglichen, sogenannten stumpfen Mitteln wie Sand und Splitt gestreut werden. Schnee und Eis müssen händisch geräumt werden.

Trotz Schneechaos ist "die Verwendung von ätzenden Stoffen, wie zum Beispiel Streusalz und dergleichen" weiterhin etwa in München, Nürnberg und anderen bayerischen Städten und Kommunen verboten. Lediglich die städtischen Reinigungsbetriebe dürfen für die Hauptstraßen das Mittel verwenden.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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