Carport, Wintergarten, Gartenhaus Baugenehmigung verliert Gültigkeit: Das sind die Gründe
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Sie wollten eine Garage oder ein Gartenhaus bauen, doch nun ist die Baugenehmigung ungültig? Das passiert schneller, als viele denken.
Für den Bau eines Wintergartens, eines Carports, einer Garage oder eines Gartenhauses benötigen Sie meistens eine Baugenehmigung. Diese wird zusammen mit den nötigen Unterlagen wie beispielsweise die Bauzeichnung, die Baubeschreibung und den Lageplan beziehungsweise die Flurkarte beantragt. Aber auch noch zahlreiche andere Unterlagen, die erst mühsam beschaffen werden müssen, will die zuständige Behörde sehen.
Es ist also nicht gerade wenig Aufwand, der betrieben werden muss, ehe das Bauvorhaben in die Tat umgesetzt werden kann. Umso schlimmer ist es, wenn die Baugenehmigung auf einmal nicht mehr gültig ist und Sie Ihre Pläne gar nicht mehr umsetzen dürfen. Was sind die Gründe dafür?
Darum verliert die Baugenehmigung ihre Gültigkeit
Gemäß § 62 Landesbauordung (LBO) erlischt sowohl die Baugenehmigung als auch die Teilbaugenehmigung, "wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung begonnen [...] worden ist."
Das bedeutet, dass Sie am besten bereits schon kurz nach der Genehmigung mit dem Bauvorhaben beginnen sollten.
Aber: Bevor Sie Ihr Bauvorhaben beginnen beziehungsweise die Baugenehmigung beantragen, sollte ebenfalls alles schon so weit geregelt sein – sowohl finanziell als auch organisatorisch. Denn weiter heißt es in § 62 LBO, dass die Baugenehmigung auch dann innerhalb des genannten Zeitraums erlischt, wenn das Bauvorhaben "nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist."
Besonders kritisch ist es daher für Bauherren, wenn die Bauarbeiten aufgrund von Insolvenzen oder Materialknappheit sowie fehlender Liquidität nicht fortgesetzt werden können.
Verfall lässt sich verhindern
Es gibt aber auch gute Nachrichten: Die Frist für die Gültigkeit der Baugenehmigung kann verlängert werden. Und zwar um bis zu drei Jahre. Dafür muss ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Und: Die Frist kann sogar rückwirkend verlängert werden, heißt es laut Gesetz. Dafür muss der entsprechende Antrag der Baubehörde vor dem Ablauf der Frist vorliegen.
- dejure.org "§ 62 "Geltungsdauer der Baugenehmigung" Landesbauordnung"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa