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Hausschwamm entfernen: Was zu tun ist


Bei feuchten Wänden droht Hausschwamm

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Aktualisiert am 10.02.2017Lesedauer: 4 Min.
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Hausschwamm lauert versteckt.Vergrößern des Bildes
Hausschwamm lauert versteckt. (Quelle: Steffen Schellhorn/imago-images-bilder)

Wer Feuchtigkeitsschäden in Wänden zu lange unbehandelt lässt, riskiert, dass sich holzzerstörerische Pilze breit machen. Hat sich der Hausschwamm einmal richtig eingenistet, wird eine Sanierung meist teuer. Im schlimmsten Fall hat der Pilz die Konstruktion eines Hauses so stark geschädigt, dass Einsturzgefahr besteht. Der zerstörerische Schwamm befällt dabei nicht nur alte Häuser – auch Neubauten sind gefährdet, wenn Holz verbaut wurde. Wie man einen Hausschwamm-Befall erkennt und beseitigt.

Beim Sanieren von Altbauten hat schon so mancher Bauherr eine böse Überraschung erlebt. Wenn tragende Balken sich mit dem Finger eindrücken lassen oder hinter Holzvertäfelungen Schimmel wuchert, dann hat möglicherweise Schwamm das Holz befallen. Nach Angaben des Forschungszentrums für Umwelt und Gesundheit in der Helmholtz-Gemeinschaft (GSF) treten in mitteleuropäischen Häusern etwa 60 verschiedene Pilze auf, die das Holz zerstören. Die jährlichen Schäden durch den Hausschwamm werden deutschlandweit auf über 200 Millionen Euro geschätzt.

Hausschwamm befällt auch Neubauten

Besonders gefährlich ist dabei der Echte Hausschwamm, weil er dem Holz innerhalb kürzester Zeit schwere Schäden zufügt. Während der gefährliche Pilz früher vor allem in schlecht beheizten Fachwerkhäusern zu finden war, tritt er heutzutage meist in feuchten Kellern oder Erdgeschossen auf – selbst Neubauten sind gefährdet. Laut GSF beginnt die Infektion häufig an im Keller verbauten Nadelholz. Zu erkennen ist ein Befall mit Echtem Hausschwamm am charakteristischen würfelartigen Zerfall des Holzes, bei dem sich Risse längs und quer zur Faser bilden. Außerdem färbt sich das Holz meist dunkel.

Nässeschäden besser sofort beheben

Weil der Echte Hausschwamm keine Zugluft mag, sucht er sich oft versteckte Hohlräume hinter Möbeln, Wandverkleidungen oder Fußleisten, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Der Pilz braucht vor allem Feuchtigkeit zum Wachsen. Eine hohe Luftfeuchtigkeit, die langsam ins Holz dringt oder ein nicht behobener Nässeschaden verschaffen ihm ideale Bedingungen. Bei einer Temperatur von 21 Grad und einer Holzfeuchte von mehr als 30 Prozent breitet sich der Schwamm laut GSF am besten aus.

Zur Versorgung mit Nährstoffen baut der Pilz unter anderem die im Holz enthaltene Cellulose und Pektine ab. Das schwächt dessen Struktur. Dabei ist ein Befall längst nicht nur auf das Holz begrenzt. Die Myzel genannten fadenförmigen Stränge des Pilzes können auch poröse Fugen im Mauerwerk, Dämmstoffe oder Spanplatten durchdringen. So kann er sich über mehrere Meter hinweg auch ohne Holz weiter ausbreiten.

Echten Hausschwamm erkennen

In einem frühen Stadium erkennt man den Hausschwamm an seinem silbrig-weißen watteartigen Myzel, später ist der Fruchtkörper oft zimtbraun mit einem weißen Rand. Meist befällt er zunächst Nadelhölzer, bei denen sein zerstörerisches Potenzial auch stärker zum Tragen kommt als bei anderen Holzarten. Allerdings macht der Serpula lacrymans, so der lateinische Name des Hausschwamms, auch vor Buche, Eiche und anderem Laubholz nicht halt, wenn er sich einmal festgesetzt hat. Der Holzabbau ist aber beispielsweise bei Kiefernholz fast 30-mal so stark wie bei Eichenholz. Innerhalb eines Jahres kann ein Kiefernbalken komplett zersetzt werden.

Wegen seiner zerstörerischen Wirkung war der Hausschwamm lange Zeit sogar meldepflichtig. Inzwischen muss er aber nur noch in wenigen Bundesländern angezeigt werden. Welche Maßnahmen bei einem Befall ergriffen werden sollten, ist in DIN 68 800-4 festgelegt. Auf jeden Fall sollte man ein Fachunternehmen mit der Sanierung beauftragen. Wird der Pilz nicht restlos entfernt, besteht die Gefahr, dass er sich erneut ausbreitet. Selbst wenn er nicht die notwendige Feuchtigkeit zum Wachsen vorfindet, kann er bis zu zehn Jahren in Trockenstarre überleben, warnt das GSF.

Nach DIN-Vorgaben sollte das Holz noch einen Meter über den sichtbaren Befall hinaus entfernt werden. Das neue Holz sollte chemisch geschützt werden. Sämtliche Fruchtkörper und Myzelien müssen restlos entfernt werden. Ist das Mauerwerk betroffen, sind auch der Putz und lose Mörtelreste zu entfernen. Ganz wichtig ist es, die Ursache für die Feuchtigkeit zu finden und zu beheben.

Hausschwamm vorbeugen

Vorbeugend ist es unerlässlich, Kellerräume und Holzbauteile an Häusern stets gut zu belüften. Es ist zudem sinnvoll, die Wand- und Raumfeuchtigkeit in gefährdeten Bereichen regelmäßig zu überprüfen. Holz, insbesondere Brennholz sollte man nicht dauerhaft im Gebäude lagern. In ohnehin feuchten Kellern ist es zudem wichtig, dass man kein Holz oder zellulosehaltige Materialen an die Wände stellt.

Um auf seine "oft unterschätzte wirtschaftlichen Bedeutung und Häufigkeit" hinzuweisen hat die "Deutsche Gesellschaft für Mykologie" (DGFM) den Echten Hausschwamm 2004 sogar zum Pilz des Jahres gewählt. Mit der Ernennung sollte auch gezeigt werden, dass Pilze durchaus in der Lage sind, ganze Häuser zu zerstören.

Einsturzgefahr nicht unterschätzen

Nach Angaben der Pilzkunde-Gesellschaft ist der Echte Hausschwamm in Deutschland weit verbreitet und fehlt in keinem Bundesland. Bei einer Sanierung seien Kosten von 10 000 bis 30 000 Euro nicht ungewöhnlich. In schlimmen Fällen müsse gar das betroffene Haus wegen akuter Einsturzgefahr geräumt werden, warnt die DGFM.

Kosten für Hausschwammsanierung absetzbar

Die Kosten für eine Hausschwammsanierung können unter bestimmten Umständen sogar bei der Steuer geltend gemacht werden. So hatte der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom Urteil vom 29.3.2012 (VI R 70/10) entschieden, dass eine Frau die Kosten für die Sanierung ihrer mit Hausschwamm befallenen Eigentumswohnung bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzen durfte. Der Finanzhof hatte in dem Einzelfall den Hausschwamm als unabwendbares Ereignis angesehen. Die Beseitigung belastete die Bewohnerin schon deshalb in einem außergewöhnlichen Maß, weil das Gebäude durch den Pilz einzustürzen drohte. Der Befall war von der Klägerin unverschuldet und eine Sanierung erforderlich, um den existenznotwendigen Grundbedarf wiederherzustellen. Deshalb durfte die Klägerin die Kosten in vollem Umfang anrechnen und nicht nur eine Ermäßigung als haushaltsnahe Dienstleistung, wie ihr das Finanzamt zunächst zugestanden hatte.

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