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Wegen Feinstaub: Alte Holzöfen jetzt austauschen


Wegen Feinstaub
Alte Holzöfen jetzt austauschen

Von dpa
28.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Alte Holzöfen, die die Feinstaubgrenzwerte übersteigen, müssen bis zum 31.Vergrößern des BildesAlte Holzöfen, die die Feinstaubgrenzwerte übersteigen, müssen bis zum 31. Dezember 2020 ausgetauscht oder umgerüstet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. (Quelle: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn./dpa)
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St. Augustin (dpa/tmn) - Für Besitzer von Öfen, die vor 1995 errichtet wurden, heißt es Ende des Jahres unter Umständen Abschied nehmen. Diese überschreitenn häufig den gesetzlich festgelegten maximalen Schadstoffausstoß.

Dies betrifft alte Kamin- und Kachelöfen, aber auch Heizkamine für Festbrennstoffe wie Holzscheite, Pellets, Hackschnitzel. Stößt der alte Ofen zu viel Feinstaub aus, hat man zwei Möglichkeiten: Man kann ihn modernisieren oder austauschen.

Tim Froitzheim, Referent für Ofen- und Luftheizungsbau im Zentralverband Sanitär Heizung Klima, rät allerdings von dem Einsetzen eines Filters in einen alten Ofen als Modernisierungsmaßnahme eher ab. Zwar müsse das immer von Ofen zu Ofen speziell geprüft werden. Aber die Kosten für den Filtereinbau seien in den meisten Fällen deutlich höher als ein neues Gerät.

Außerdem sollte man mit der Abschaltung oder Umrüstung nicht bis Dezember warten: "Jetzt ist der richtige Zeitpunkt. Denn die Betriebe haben gerade viel zu tun, es muss mit Wartezeiten gerechnet werden", sagt Froitzheim.

Welche Geräte betroffen sind

Betroffen von den Maßnahmen sind ummauerte Feuerstätten mit einem industriellen Heizeinsatz und einer Leistung von mindestens vier Kilowatt, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden und deren Emissionswerte für Feinstaub 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas und für Kohlenmonoxid 4 Gramm pro Kubikmeter überschreiten.

Diese Anlagen müssen eine verschließbare Tür haben. Das bedeutet: Raumheizer wie Schwedenöfen, die nicht über eine Ummauerung verfügen, müssen ebenfalls nachgerüstet werden.

Offene Kamine, handwerklich errichtete Grundöfen und Kochherde sowie geschlossene Kamine, die auch im offenen Zustand betrieben werden dürfen, sind hingegen ausgenommen. Das gilt ebenfalls für historische Kaminöfen, die nachweislich vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden und nach wie vor an der gleichen Stelle im Haus stehen. Froitzheim schätzt, dass deshalb auch nicht alle der rund 2,2 Millionen Öfen ausgetauscht werden müssen - "weil einige Anlagen unter die Ausnahmeregelung fallen, stillgelegt oder einfach nicht nachgerüstet werden."

Der Schornsteinfeger kann bei Unsicherheit helfen

Das Alter der Anlage sollte das Typenschild auf dem Ofen nennen. Fehlt dieses Schild, müssen Ofenbesitzer anhand von Messdaten des Schornsteinfegers oder einer Bescheinigung des Herstellers nachweisen, dass ein Ofenmodell die Schadstoffgrenzen einhält.

Die Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) hilft dabei, die Werte des jeweiligen Ofenmodells zu finden. Viele, wenn auch nicht alle Öfen sind hier gelistet. Aber: Können Baujahr oder Emissionshöhe nicht festgestellt werden, muss die Feuerstätte ersetzt werden.

Moderne Geräte mit niedrigen Emissionswerten

Doch nur weil man seinen alten Ofen nun vielleicht abbauen muss, heißt das noch lange nicht, dass man insgesamt auf Öfen verzichten muss. "Moderne Geräte haben deutlich niedrigere Emissionswerte und dürfen auch noch viele Jahre weiter betrieben werden", sagt Froitzheim.

Der Gesetzgeber verlange mit der jetzigen Verordnung schließlich nicht, dass emissionsarme Geräte ausgebaut werden müssen. Es werden Geräte in die Pflicht genommen, die zwischen 25-35 Jahre alt sind und die geforderten Grenzwerte nicht einhalten können, sagt Froitzheim. "Bei einem Fernseher dieses Alters oder einem PKW würde jeder Kunde gleich einsehen, dass die Technik den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht wird und folglich zu ersetzen ist."

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