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Wer jetzt seinen Heizkessel tauschen muss


Pflicht für Eigentümer
Wer jetzt seinen Heizkessel tauschen muss

Von dpa, jb

Aktualisiert am 05.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Heizkessel: Ab einem bestimmten Alter muss er ausgetauscht werden.Vergrößern des BildesHeizkessel: Ab einem bestimmten Alter muss er ausgetauscht werden. (Quelle: Arno Burgi/dpa)
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Einige Hausbesitzer müssen nach 30 Jahren ihren alten Heizkessel austauschen. Gedanken sollten sie sich dazu aber schon vor Ablauf der Frist machen.

Wer in den vergangenen Jahren ein Haus gekauft hat, muss in vielen Fällen dessen alten Heizkessel austauschen – und zwar spätestens, wenn dieser 30 Jahre alt wird. Das betrifft Schätzungen zufolge rund zwei Millionen Heizungen in Deutschland.

Es besteht eine gesetzliche Pflicht zum Austausch, die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt. Wer dagegen verstößt, muss mit einer hohen Strafe rechnen. Eigentümer sollten also jetzt prüfen, ob ihre Heizung vor dem Jahr 1993 eingebaut wurde. Dazu rät das Informationsprogramm Zukunft Altbau, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert wird.

Altersangaben finden

Das genaue Alter der Heizung steht oft auf dem Typenschild am Heizkessel. Dort gibt es häufig auch Angaben zum Hersteller und der Heizleistung. Wird man nicht fündig, kann man die Angaben meist auf alten Rechnungen suchen, das Protokoll des Schornsteinfegers oder das Datenblatt der Heizung checken.

Es gibt aber Ausnahmen von der Regelung: Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sind von der Tauschpflicht nicht betroffen. Außerdem sind Hausbesitzer ausgenommen, die das Gebäude zum 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben. Das Haus darf maximal zwei Wohneinheiten haben, um unter die Ausnahmeregelung zu fallen.

Übrigens: Wer jetzt einen Altbau mit einer bestehenden Ü30-Heizung kauft, muss nicht sofort reagieren, sondern hat zwei Jahre Zeit, einen neuen Kessel zu installieren.

Von Förderungen profitieren

Mit dem Tausch einer alten gegen eine neue Heizungsanlage lassen sich die Betriebskosten teils stark senken. Die hohen Kosten für den Austausch lassen sich derzeit mit einer Reihe von Förderprogrammen reduzieren. Details dazu erhalten Hausbesitzer etwa online auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Allerdings muss man die Förderung oft beantragen, bevor der Austausch oder Umbau der Heizung beginnt. Daher ist es wichtig, dass man sich vorausschauend Gedanken dazu macht, wie man die alte Heizung gegen eine klimafreundlichere Anlage austauschen kann.

Diese Strafen drohen

Das GEG sieht vor, den Einbau reiner Ölheizungen sowie von Heizkesseln, die fossile Brennstoffe verbrennen, ab 2026 zu verbieten. Die Maßnahme soll vor allem dem Klimaschutz zugutekommen. Tauschen Eigentümer ihre alte Ölheizung oder ihren Heizkessel nicht bis zu dem angegebenen Datum aus, kann ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro auferlegt werden.

Lediglich Eigentümer, deren Immobilien ausschließlich mit Öl geheizt werden können, da keine andere Möglichkeit gegeben ist, können mit Ausnahmegenehmigungen ihren Heizkessel länger betreiben. Das bedarf aber bestimmter Prüfungen und Genehmigungen, die sie sich an entsprechender Stelle einholen müssen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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