Bis zu 50.000 Euro Bußgeld möglich Zu alte Ölheizung: Verrät Sie Ihr Schornsteinfeger?
Die Regelungen rund um den Austausch alter Ölheizungen rufen häufig Verwirrung hervor. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Schornsteinfeger.
Bei guter Pflege und regelmäßiger Wartung kann eine Ölheizung 15, 20 oder gar 30 Jahre problemlos laufen. Darf sie auch so lange betrieben werden? Oder gibt es eine Austauschpflicht, das Gerät nach einer bestimmten Zeit zu ersetzen? Und wenn ja, was hat Ihr Schornsteinfeger damit zu tun?
Besteht eine Austauschpflicht für Ölheizungen?
Nein, eine generelle Austauschpflicht für Ölheizungen gibt es nicht. Das heißt, dass auch alte Ölheizungen noch weiter betrieben werden können, wenn es sich bei ihnen um Niedertemperatur- oder Brennwertkessel handelt. Auch Heizungen, deren Leistung unter vier und über 400 Kilowatt (kW) liegt, dürfen weiter betrieben werden.
Eine Austauschpflicht besteht allerdings für Ölheizungen mit einem Konstanttemperaturkessel, die seit mehr als 30 Jahren in Betrieb ist.
Und wenn Ihr Schornsteinfeger Ihnen mitteilt, dass Ihre Ölheizung besser ausgetauscht werden sollte, sollten Sie dieser Aufforderung auch nachkommen (mehr dazu weiter unten im Text).
Gut zu wissen
Hat ein Eigenheim mitsamt der Ölheizung nach dem 1. Februar 2022 den Eigentümer gewechselt, hätte die Ölheizung innerhalb von zwei Jahren ausgetauscht werden müssen.
Woher weiß ich, dass meine Ölheizung ausgetauscht werden muss?
Im Schnitt wird eine Ölheizung in Deutschland 17 Jahre lang betrieben. Spätestens ab diesem Zeitpunkt stehen einige Modernisierungsmaßnahmen an, damit sie weiterhin energieeffizient und umweltschonend läuft. Was nötig und was möglich ist, teilt Ihnen Ihr Schornsteinfeger direkt mit. Er informiert Sie auch darüber, ob Ihre Ölheizung zu alt ist und ausgetauscht werden muss.
Zu alte Ölheizung: Legt der Schornsteinfeger das Gerät sofort still?
Einige Ölheizungsbesitzer befürchten, dass der Schornsteinfeger bei dem Kontrolltermin ihre Heizung außer Betrieb nimmt, wenn sie zu alt ist. Sie zögern den Wartungstermin daher gerne etwas hinaus – zumindest bis zum Ende der Heizperiode. Doch die Sorge vor einem Winter ohne Heizung ist unbegründet: "Der Schornsteinfeger legt keine Feuerstätten still", beruhigt Julia Bothur, Pressesprecherin und Vorständin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, auf Nachfrage von t-online. "Der Schornsteinfeger teilt dem Kunden eine entsprechende Frist zum Handeln mit."
Kann ich die Aufforderung zum Austausch also auch ignorieren?
Nein, tatsächlich wäre das keine gute Idee. Zwar legt der Schornsteinfeger die Ölheizung nicht still, wenn Sie seine Aufforderung ignorieren. "Folgt der Kunde der Frist nicht, wird allerdings das Verfahren an die zuständige Behörde (in den Bundesländern unterschiedlich) weitergeleitet und die zuständige Behörde veranlasst die weiteren Schritte", erklärt Bothur.
Das bedeutet beispielsweise, dass die Behörde den Sachverhalt kontrolliert. Wird ein Verstoß festgestellt, begeht der Betreiber der Heizung eine Ordnungswidrigkeit. Die zuständige Behörde verhängt dann ein Ordnungsgeld. Die Höhe des Bußgelds liegt zwischen 5.000 und 50.000 Euro. Sie sollten daher der Aufforderung Ihres Schornsteinfegers lieber nachkommen.
- schriftliches Interview Julia Bothur, Pressesprecherin und Vorständin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
- viessmann.de "Austauschpflicht für Ölheizungen im Überblick"
- vaillant.de "Ölheizung austauschen? Pflicht oder nicht?"
- heizung.de
- co2online.de "Austauschpflicht für Ölheizungen"