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Kaminofen aufstellen: Welche Vorschriften gelten?


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Kaminofen aufstellen: Welche Vorschriften gelten?

pg (CF)

Aktualisiert am 25.11.2013Lesedauer: 2 Min.
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Wenn Sie einen Kaminofen aufstellen möchten, sollten Sie die geltenden Vorschriften kennen. Jeder Kaminofen in Deutschland unterliegt den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Es müssen sowohl brandschutzrelevante als auch schadstoffrelevante Vorgaben beachtet werden. Hier finden Sie eine Übersicht zum richtigen Standort, Brandschutz und Co.

Kaminofen aufstellen: Feuerstättengenehmigung

Der Einbau eines Kaminofens setzt gewisse bauliche und räumliche Gegebenheiten voraus, an welche Sie sich halten müssen, um nicht gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz zu verstoßen. Sie benötigen für den legalen Betrieb eines Kamins eine sogenannte Feuerstättengenehmigung, welche Sie beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger erhalten. Dieser steht Ihnen als Fachmann in allen Fragen rund um den Kamin zur Seite und nimmt den Ofen am Ende auch gesetzlich ab.

Um die Feuerstättengenehmigung zu erhalten, muss unter anderem der Standort stimmen. Der Standort muss in erster Linie stabil sein und über einen nicht brennbaren Untergrund, wie etwa Fliesen, verfügen. Am sichersten ist an dieser Stelle eine spezielle feuerfeste Bodenplatte. Der feuerfeste Untergrund muss sich bei den meisten Kamintypen mindestens auf 50 Zentimeter nach vorn und mindestens 30 Zentimeter zu den Seiten erstrecken.

Standort: Mindestabstand zu brennbaren Materialen beachten

Der nächste wichtige Punkt, den Sie beachten sollten, wenn Sie einen Kaminofen aufstellen, ist der Mindestabstand zur Wand, zu Möbeln und anderen brennbaren Materialien. Wenn Ihr Kaminofen einen doppelwandigen Konvektionsmantel besitzt, reichen oft schon 20 bis 30 Zentimeter Abstand aus. Ansonsten kann dieser bis zu 40 Zentimeter betragen. Der Strahlungsbereich der Scheibe beträgt in der Regel mindestens 80 Zentimeter.

Die korrekten Vorschriften variieren je nach Kamintyp und können in der beiliegenden Produktbeschreibung eingesehen werden. Beachten Sie, dass zum Beispiel Wände, die zum Teil brennbaren Materialen – wie beispielsweise Holzunterkonstruktionen – besitzen, nach den Vorschriften als brennbares Bauteil angesehen werden.

Bei den einwandigen Teilen Ihres Kaminofens – etwa Backofenplatte oder Rauchrohr – müssen Sie einen Abstand von mindestens 40 Zentimetern zu brennbaren Materialien einhalten, wenn Sie den Kaminofen aufstellen. Um vom Schornsteinfeger abgenommen zu werden, muss Ihr Kaminofen außerdem einen Feinstaubfilter besitzen.

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