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Hecke schneiden im Herbst: Das gilt es zu beachten


Die Zeit drängt
Hecke schneiden im Herbst: Das gilt es zu beachten

Von dpa-tmn, jb

Aktualisiert am 30.09.2024Lesedauer: 2 Min.
Heckenschnitt: Der Zentralverband Gartenbau rät, Formschnitte ab Ende August durchzuführen.Vergrößern des BildesHeckenschnitt: Der Zentralverband Gartenbau rät, Formschnitte ab Ende August durchzuführen. (Quelle: by-studio/getty-images-bilder)

Um die in den Sträuchern brütenden Vögel zu schützen, ist der radikale Heckenschnitt deutschlandweit von März bis Ende September verboten. Ab Oktober dürfen Sie wieder zur Heckenschere greifen. So vermeiden Sie Fehler beim Rückschnitt der Hecke.

Für das Schneiden der Hecke drängt eigentlich immer die Zeit – zumindest, wenn man stärkere Rückschnitte vornehmen will. Zwischen März und September darf man nicht und von Oktober bis Februar sind häufig die Bedingungen nicht günstig. Der Zentralverband Gartenbau rät sogar, Formschnitte ab Ende August durchzuführen, weil sonst der neue Austrieb vor dem kommenden Winter nicht mehr richtig ausreife und die Gehölzspitzen dann anfälliger bei Frost seien. Zum Roden der Heckenpflanzen und Sträucher sind die warmen Herbsttage allerdings ideal. Falls man einen Strauch ersetzen will, kann die neue Pflanze noch vor dem Winter anwachsen und treibt dann im Frühjahr gut aus.

Triebe sollten im zeitigen Frühjahr geschnitten werden. Dann vertragen die dünnen Zweige ohne Schäden, da sie noch nicht im vollen Saft stehen und somit unempfindlicher gegen einen erneuten Frosteinbruch sind. Ein weiterer Vorteil ist, dass die so gestutzte Heckenpflanze wesentlich kräftiger nachwachsen kann, da sie die alten schwache und kränkelnden Zweige und Äste losgeworden ist.

Hecke bei trockenem Wetter schneiden

Für das Schneiden von Ästen und Zweigen sind generell trübe, trockene Tage mit einem bedeckten Himmel gut geeignet. Die Schere sollte man zuerst jeweils an den Seiten von unten nach oben führen, damit man sieht, wie man die Äste und Zweige schneidet. Beim Einsatz von Handscheren kann es hilfreich sein, immer auf die Spitze des Geräts zu schauen. Im Zweifelsfall gilt, lieber weniger Äste, Zweige und Triebe abzuschneiden, damit kein Loch entsteht, und später noch einmal die Form nachzuschneiden.

Rückschnitt im Herbst

Zu kalt darf es beim Rückschnitt im Herbst nicht sein. "Schneiden darf man bei bis zu fünf Grad minus", warnt der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Der Zweig werde dann gequetscht, und es gäbe keinen sauberen Schnitt, der gut verheilen kann, erläutert der Gartenexperte. Wer also zu lange wartet, um seinen Buchsbaum, seine Thuja, seine Hainbuche oder seinen Kirschlorbeer zu schneiden oder den Rückschnitt ins frühe Jahr verschieben will, riskiert, dass der Frost ihm einen Strich durch die Rechnung macht.

Tipps: Hecke schneiden im Sommer

Ein leichter Rückschnitt (Pflegeschnitt) ist schon vor dem 20. September, also im Sommer, möglich. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, dass sich keine Vögel, Insekten oder anderen Tiere in der Hecke aufhalten, schlafen oder brüten. Startschuss für den Pflegeschnitt ist der 24. Juni, der Johannistag. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Hecken um etwa zwei Drittel zurückschneiden, sodass nur noch ein Drittel des neuen Jahrestriebs zurückbleibt. Es sollten aber nicht nur das nackte Holz oder die nackten Äste und Zweige übrig bleiben. Auch Blätter sind wichtig. Denn mithilfe der Blätter können die Pflanzen Fotosynthese betreiben und so genügend Nährstoffe aufnahmen, um den Winter zu überstehen.

Bußgeld droht

Dass man Pflanzen nur in den kalten Monaten roden und bis auf den Stock zurückzuschneiden darf, geht aus § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes hervor, der dazu dient, die Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten zu schützen. Auch das sogenannte Auf-den-Stock-Setzen von Gehölzen zählt laut Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zu den Maßnahmen, die zwischen Oktober und März erledigt werden müssen. Damit ist das Abschneiden der Gehölze auf etwa 50 Zentimeter Höhe gemeint, das dazu dient, die Hecke dichter wachsen zu lassen.

Die Landwirtschaftskammer weist darüber hinaus darauf hin, dass Feldraine, Böschungen, Straßen- und Wegeränder oder nicht bewirtschaftete Flächen in der Zeit auch nicht abgebrannt werden dürfen. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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