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Altes Vogelnest entfernen | Benutzen Vögel ihr Nest ein zweites Mal?


Gefiederter Nachwuchs
Benutzen Vögel ihr Nest ein zweites Mal?


Aktualisiert am 22.08.2024Lesedauer: 2 Min.
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Vogelnest. Steht das Vogelnest länger leer, sollte es dann entfernt werden?Vergrößern des Bildes
Verlassenes Nest: Sollte ein Vogelnest entfernt werden, wenn es länger leersteht? (Quelle: Bill Oxford/getty-images-bilder)

Wenn Vögel im Garten brüten, bedeutet das, dass sich die Tiere wohl und sicher fühlen. Aber was ist nach der Brutsaison? Darf man das alte Nest entfernen?

Vogelnester werden nicht immer nur einmal benutzt. Es gibt viele Vogelarten, die in Deutschland heimisch sind, die ihre selbst gebaute Brutstätte mehrfach nutzen – und das über mehrere Jahre hinweg. Dazu zählen beispielsweise Spatzen, Mauersegler oder bestimmte Schwalbenarten, so der Landesbund für Vogelschutz (LBV). Sie sind sozusagen ortstreu.

Zumindest mehrmals im Jahr nutzen beispielsweise einige Meisenarten ihre Niststätte. Einige Blau- oder Kohlmeisen kommen sogar jedes Jahr wieder – teilweise kann es sein, dass einer der im Nistkasten geborenen Vögel diesen im Folgejahr für seine eigene Brut in Anspruch nimmt.

Wichtig
Zwischen März und September sollten Sie nicht in die Nistkästen schauen, da sich Vögel hierin befinden könnten. Wird der Kasten geöffnet, fühlen sich die Vögel gestört und werden verscheucht. Der Nistkasten kann anschließend über einen längeren Zeitraum leer bleiben.

Immer wieder ein neues Nest bauen Amseln. Es gibt aber auch Ausnahmen: Fühlen sie sich in der Brutstätte sehr wohl, bessern sie diese manchmal lediglich aus, um sie für die folgende Brut zu nutzen.

Altes Vogelnest entfernen?

Vor allem während der Brutsaison – von März bis Ende September – sollten Vogelnester in Ruhe gelassen werden. Daher ist in diesem Zeitraum der Heckenschnitt auch verboten.

Aber auch darüber hinaus sind die "Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere" gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Nester dürfen nicht freigestellt – also die schützenden Blätter entfernt –, beschädigt oder gar zerstört werden. Widerrechtliches Handeln ist strafbar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 65.000 Euro geahndet werden.

Steht das Vogelnest länger leer, sollte es ebenfalls nicht entfernt werden. Denn selbst verlassene Brutstätten bieten bestimmten Insektenarten einen Lebensraum.

Verwendete Quellen
  • Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV)
  • BR Bayern1
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