Gerichtsurteil Blickdichter Zaun: Was erlaubt ist – und wann der Nachbar mitreden darf

Ein blickdichter Zaun schützt vor neugierigen Blicken – sorgt aber oft für Streit. Was erlaubt ist, wann Sie eine Genehmigung brauchen und wie hoch der Zaun sein darf.
Etwas Privatsphäre im Garten – das wünschen sich viele. Ein blickdichter Zaun soll da helfen und vor neugierigen Blicken des Nachbarn schützen. Er kann aber auch schnell zum Streit führen. Etwa, wenn die Frage aufkommt, ob der Zaun aufgestellt werden oder der Nachbar ihn verbieten darf. Und: wie hoch darf der Sichtschutz eigentlich sein?
Was grundsätzlich erlaubt ist
Auf Ihrem Grundstück dürfen Sie einen Zaun errichten – auch einen blickdichten. Doch sobald dieser an die Grundstücksgrenze rückt oder eine bestimmte Höhe überschreitet, gelten klare Vorgaben. Die rechtliche Lage ist dabei nicht einheitlich geregelt: Jedes Bundesland – mit Ausnahme von Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern – hat eigene Nachbarrechtsgesetze. Zusätzlich kann Ihre Gemeinde eigene Bebauungspläne haben, die Details wie die Zaunhöhe oder die verwendeten Materialien regeln.
Wie hoch darf ein blickdichter Zaun sein?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, doch zur Orientierung gilt: Ein Zaun mit Sichtschutz sollte maximal 1,70 bis 1,90 Meter hoch sein. In einigen Städten, etwa in München, liegt die erlaubte Maximalhöhe sogar nur bei 1,50 Metern. Alles, was darüber hinausgeht, kann als unzulässig gelten – und muss im Zweifel wieder abgebaut werden.
Ebenfalls wichtig: der Abstand zum Nachbargrundstück. Blickdichte Zäune stehen mindestens 50 Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt – es sei denn, Sie haben eine ausdrückliche Genehmigung oder eine gemeinsame Absprache mit dem Nachbarn.
Brauche ich eine Genehmigung?
Ein Sichtschutzzaun bis zu einer Höhe von 1,80 Metern ist in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei. Entscheidend ist aber, ob der Zaun das Gesamtbild der Umgebung verändert oder gegen lokale Vorschriften verstößt. Wenn kein Bebauungsplan vorliegt, gilt das ortsübliche Erscheinungsbild als Maßstab. Im Zweifel gilt: Fragen Sie beim zuständigen Bauamt nach – besonders, wenn der Zaun genau auf der Grenze verlaufen soll. Andernfalls müssen Sie den Zaun wieder entfernen oder Ihr Nachbar kann zivilrechtlich gegen den Zaun vorgehen – etwa, wenn dieser ihn beeinträchtigt.
Denn dient der Zaun gleichzeitig als Grenzmarkierung schreibt das Nachbarrecht in vielen Bundesländern vor, dass der Nachbar zustimmen muss. Wird eine solche Grenzmarkierung gemeinsam errichtet, teilen sich beide Parteien auch die Kosten – sowohl für den Bau als auch für einen möglichen Rückbau. Auch die Reparaturkosten teilen sich die Parteien. Außer es handelt sich um eine mutwillige Zerstörung oder Vandalismus. Dann muss der Verursacher die Reparaturen bezahlen.
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Fazit
Ein blickdichter Zaun ist oft erlaubt. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde über die örtlichen Vorgaben. Auch ein Gespräch mit dem Nachbarn hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Andernfalls müssen Sie Ihren Zaun wieder entfernen – und das sorgt für zusätzliche Kosten und Ärger.
- kanzlei-herfurtner.de "Schaden am Gartenzaun: Wer muss für die teuren Reparaturarbeiten aufgekommen?"
- ra-kotz.de "Sichtschutz im Nachbarrecht "
- garten-freunde.de "Zaun auf Grundstücksgrenze"