Vögel füttern kann ins Gefängnis führen

Tauben, Enten, Spatzen: Es macht Spaß, die Tiere zu füttern. In einigen Fällen könnte das allerdings nach hinten losgehen – und zu empfindlichen Strafen führen.
Füttert jemand Tauben und sonstige Vögel mit Brotstücken und anderen Lebensmitteln kann dies auch die Nachbarn beeinträchtigen. Kommt es zu Verschmutzungen des Grundstücks, kann die intensive Fütterung verboten werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal (Az.: 2 S 199/20).
Wer sich nicht daran hält, muss mit einem erheblichen Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft rechnen, erläutert das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Fütterung wirkt sich auf Nachbarsgrundstück aus
Der Fall: Ein Ehepaar hatte gegen eine Nachbarin geklagt, weil sie immer wieder größere Mengen Brot und Lebensmittel auf ein Garagendach warf, um Tauben zu füttern. Die Tiere verschleppten das Brot unter anderem auch auf das Nachbargrundstück, wodurch es zu Verschmutzungen komme, argumentierten die Kläger. Vor allem aber seien ihre im Garten lebenden Schildkröten gefährdet.
Das Urteil: Nachdem das Amtsgericht die Klage noch abwies, bekam das Ehepaar vor dem Landgericht Recht. Schon der Richter am Amtsgericht war davon überzeugt, dass es in der Vergangenheit zu den intensiven Fütterungen gekommen war. Da dies aber längere Zeit zurückliege, stehe nicht fest, dass in Zukunft weitere derartige Beeinträchtigungen zu befürchten seien.
Gericht sieht Wiederholungsgefahr
Das Landgericht sah allerdings eine solche Wiederholungsgefahr. Die Frau hatte selbst in der Berufungsinstanz noch geleugnet, dass sie große Mengen an Brot gefüttert habe. Dies hatten aber Zeugen eindeutig bestätigt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lasse dieses Bestreiten befürchten, dass sich die Störung in der Zukunft wiederholen könne, so das Landgericht. Die Androhung erheblicher Konsequenzen sei erforderlich, damit die Frau künftig ihre falsch verstandene Tierliebe aufgebe.
- Nachrichtenagentur AFP