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Steht ein Wespennest unter Naturschutz?


Bußgeld vermeiden
Steht ein Wespennest unter Naturschutz?

  • Jennifer Buchholz
Von Jennifer Buchholz

Aktualisiert am 15.08.2022Lesedauer: 2 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Wespennest: Nicht alle Wesen störenVergrößern des Bildes
Wespennest: Die Insekten werden durch mehrere Gesetze geschützt. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Wespen sind nicht sehr beliebt. Allerdings zählen die Insekten zu den Nützlingen und haben daher ganz besondere Rechte. Das gilt auch für ihr Nest.

Sie fressen Schädlinge und Aas im Garten, bestäuben Blüten und dienen anderen Tieren als Nahrung: Wespen. Eigentlich könnte jeder Hobbygärtner froh sein, ein Wespennest auf seinem Grundstück zu haben. Das ist leider nicht der Fall. Viele fühlen sich von den schwarz-gelben Tieren bedroht und wollen sie sowie ihr Nest schnellstmöglich entfernen.

Diese Gesetze schützen Wespen

Was einige dabei außer Acht lassen: Wespen und Wespennester stehen unter Naturschutz. Gleich mehrere Vorschriften versuchen sicherzustellen, dass den Insekten nichts angetan wird: das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Diese Regelungen gelten auch für die Wespennester.

Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) – Anlage 1

Laut BArtSchV stehen alle heimischen Kreiselwespen (Bembix spp.) und Knopfhornwespen (Cimbex spp.) unter einem besonderen Schutz. Darüber hinaus sind die Arten Kurzflügelige Kreiselwespe (Bembix integra), Vierfleck-Dolchwespe (Scolia quadripunctata) und Weissdorn-Keulhornblattwespe (Cimbex quadrimaculata) streng geschützt. Letztere sind vom Aussterben bedroht.

Da diese Wespenarten und ihre Wespennester unter Naturschutz stehen, greift auch das Bundesnaturschutzgesetz.

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Wespen dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Ihnen nachzustellen ist gemäß § 20 f Abs.1 BNatSchG ebenfalls verboten. Dasselbe gilt für ihre sogenannten Entwicklungsformen (Larve) und Niststätten.

Das Wespennest und der Naturschutz: Wann ein Bußgeld droht

Wer Wespen oder dem Wespennest schadet oder letzteres selbstständig entfernt, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz sowie die Bundesartenschutzverordnung und begeht somit eine Straftat.

Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bei den geschützten Wespenarten geahndet werden – bei den besonders geschützten Arten drohen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro.

Das Wespennest und der Naturschutz: Wann kein Bußgeld droht

Nicht immer müssen Hobbygärtner das Wespennest dulden. Denn unter bestimmten Bedingungen kann es entfernt werden, ohne dass ein Bußgeld droht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Allergiker in direkter Nähe wohnt, es sich bei den Insekten um die Deutsche oder Gemeine Wespe handelt oder das Wespennest an einer prekären Stelle (vor dem Schlafzimmerfenster) hängt. (Mehr dazu erfahren Sie hier.)

Sind diese Umstände gegeben, müssen die betroffenen Haus- und Grundbesitzer eine behördliche Genehmigung einholen und einen Fachbetrieb mit der Umsiedlung der Wespen und ihrem Nest beauftragen.

Wespennest selbst entfernen?

Ein Wespennest sollten Sie auf keinen Fall selbst entfernen. Auch der Einsatz von giftigen Sprays, Schäumen und Fallen ist keine gute Idee. Zum einen liegt dabei ein Verstoß gegen die beiden Gesetze vor, zum anderen kann es sein, dass sich Insekten durch diese Mittel bedroht fühlen und sich entsprechend aggressiv gegen den Anwender oder Anwesende in der Umgebung verhalten.

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