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Wespennest entfernen: Muss der Vermieter zahlen?


Mietrecht
Wespennest entfernen: Wer muss dafür zahlen?

t-online, Helmut Samec

19.08.2023Lesedauer: 2 Min.
Wespen sind nützliche Bestäuber und stellen Schädlingen nach.Vergrößern des BildesWespen sind nützliche Bestäuber und stellen Schädlingen nach. (Quelle: Radu Bighian/Getty Images)
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Wespen sind unbeliebt, aber nützlich. Siedeln sie sich jedoch in unmittelbarer Nähe zu Ihren Wohnräumen an, muss das Nest möglicherweise entfernt werden.

Wespen leisten einen wichtigen Beitrag als Bestäuber und halten Schädlinge in Schach. Doch wenn die gelb-schwarz gestreiften Insekten ihr Nest beispielsweise in Ihrem Rollladenkasten bauen, können sie rasch zur Gefahr werden. Schnell wird klar: Das Nest muss weg. Doch wer trägt die Kosten? Vermieter oder Mieter?

Wespen sind geschützt

Grundsätzlich stehen diese Insekten unter Naturschutz. Sie dürfen die Nester aber entfernen lassen, wenn es sich um ein Volk der Gemeinen oder Deutschen Wespe handelt und wenn ein nachvollziehbarer Grund dafür besteht. Diese Maßnahme sollte immer ein Fachmann übernehmen. Im Schnitt fallen hierfür Kosten zwischen 100 und 150 Euro an. Ist die Beseitigung komplizierter, kann eine höhere Rechnung ausgestellt werden.

Das sagt das Mietrecht

Die einmalige Entfernung eines Wespennests muss Ihr Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft zahlen. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen bestehen. Außerdem dürfen Sie die Ansiedlung der Insekten nicht begünstigt haben. Etwa, weil Sie einer vereinbarten Pflicht zur Reparatur Ihres Rollladenkastens nicht nachgekommen sind.

Diese Art der Schädlingsbekämpfung zählt als Mängelbeseitigung und muss dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden. Er beauftragt einen Fachmann und begleicht die Rechnung. Die Kosten kann er nicht über die Nebenkosten auf den Mieter umlegen.

So können Sie vorgehen

  1. Informieren Sie Ihren Vermieter sofort nach Entdeckung des Nests, am besten schriftlich.
  2. Erläutern Sie in dieser Mängelanzeige, warum das Nest als eine akute Bedrohung für Sie als Mietpartei gewertet werden kann.
  3. Teilen Sie außerdem mit, warum anderweitige Maßnahmen (zum Beispiel eine Umzäunung) in Ihrem Fall nicht zielführend wären und dass das Mietobjekt nicht mehr vollumfänglich nutzbar ist.
  4. Setzen Sie Ihrem Vermieter eine angemessene Frist, um den Mangel zu beseitigen. In der Regel werden etwa zwei Wochen veranschlagt. Währenddessen müssen Sie dem Vermieter oder Schädlingsbekämpfer Zugang zu Ihren Wohnräumen gewähren.

Die Kosten der Entfernung dürfen nicht übertrieben hoch angesetzt werden.

Im Notfall schnell handeln

Stellt das Wespennest eine akute Gefahr für Sie dar – beispielsweise, weil Sie allergisch gegen Wespen sind – dürfen Sie sofort die Feuerwehr rufen oder einen Kammerjäger bestellen. Der Vermieter muss auch in diesem Fall die Rechnung zahlen.

Verwendete Quellen
  • oekotest.de: "Wespennest entfernen? Was verboten ist – und was erlaubt" (Stand: 12.06.2023)
  • Eigene Recherche
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