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Graffiti: Drei Schritte, die Immobilienbesitzer dagegen tun können


Illegales Besprühen
Drei Schritte, die Hausbesitzer gegen Graffiti tun können

Von dpa
Aktualisiert am 15.05.2023Lesedauer: 3 Min.
imago images 0198512189Vergrößern des BildesEine mit Graffitis bemalte Hauswand: Was sich gegen unerlaubtes Sprühen unternehmen lässt. (Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer)
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Illegale Graffitis an der eigenen Hauswand sind oft sehr ärgerlich. Was aber lässt sich gegen unerlaubtes Besprühen unternehmen?

Ob Zeichen, Buchstaben oder Bilder: Der Ärger ist in der Regel groß, wenn Immobilienbesitzerinnen und -besitzer an einer Hauswand ein Graffiti entdecken, das Unbekannte ohne ihre Erlaubnis gesprüht haben. Mit diesen drei Schritten können Sie die Täter zur Verantwortung ziehen und den Ausgangszustand wiederherstellen.

Schritt 1: Graffiti dokumentieren

Graffitis ohne Erlaubnis gelten als Sachbeschädigung und stellen eine Straftat dar. Zunächst ist es wichtig, die Graffitis zu dokumentieren, um später gegebenenfalls gegen den oder die Täter vorgehen zu können. "Man kann hierzu Fotos oder Videos von dem Graffiti anfertigen", sagt Annett Engel-Lindner, Rechtsberaterin beim Immobilienverband Deutschland IVD.

Fotografieren Sie den genauen Standort, die Größe und die Farben des Graffiti. Um den Tag zu dokumentieren, halten Sie eine tagesaktuelle Zeitung ins Foto. Ziehen Sie ebenfalls eine Zeugin oder einen Zeugen hinzu.

Schritt 2: Melden Sie Graffiti der Polizei

Benachrichtigen Sie die Polizei und stellen Sie eine Strafanzeige – in der Regel gegen unbekannt. Wer Sprayer auf frischer Tat erwischt, sollte umgehend die Polizei informieren. "Keinesfalls sollte man sich selbst in Gefahr bringen", sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Sagen Sie auch Ihren Nachbarn Bescheid. Wenn alle ein Auge offen halten, lassen sich illegale Graffitis in der Umgebung möglicherweise reduzieren.

Schritt 3: Graffiti entfernen

Lassen Sie Graffitis möglichst zeitnah entfernen oder überstreichen. Damit vermeiden Sie zum einen, dass Nachahmer ebenfalls an der Stelle sprühen. Zum anderen verlieren Sprayer häufig das Interesse, wenn sie sehen, dass ihr Werk schnell wieder weg ist. "Auch lässt sich die Farbe leichter entfernen, wenn sie noch nicht ausgehärtet ist", so Wagner.

Beauftragen Sie für die Beseitigung am besten einen professionellen Dienstleister. "Mit sogenannten abrasiven Verfahren wird Graffiti durch Reibung von der Hauswand entfernt", erklärt Annett Engel-Lindner. Das könne mit handelsüblichen Hochdruckreinigern mit Wasser funktionieren – meist aber nur, wenn Fachleute die Oberfläche zuvor mit einem speziellen Anstrich behandeln.

Wer kommt für die Kosten auf?

Generell müssen Sprayerinnen und Sprayer für den Schaden aufkommen. Schwierig ist es jedoch immer, wenn die Täter nicht ermittelbar sind – und das kommt häufig vor. "Teilweise übernimmt die Wohngebäudeversicherung Graffitischäden", sagt Julia Wagner. Überprüfen Sie den Tarif dieser Police und passen Sie ihn gegebenenfalls an, wenn die Gefahr besteht, dass häufiger Graffitischäden vorkommen können.

Wenn die Täter nicht erwischt werden und die Wohngebäudeversicherung die Kosten nicht übernimmt, müssen Eigentümerin oder Eigentümer die Beseitigung bezahlen. Gegebenenfalls kann das Geld als Schadenersatz zurückgeholt werden, wenn die Täter später doch gefasst werden. "Erkundigen Sie sich in Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob es staatliche finanzielle Mittel zur Beseitigung von Graffiti gibt", rät Annett Engel-Lindner. Teilweise bieten Gemeinden spezielle Programme oder sogar einen kostenlosen Graffiti-Entfernungsdienst an.

Müssen Eigentümer die Beseitigung am Ende doch selbst zahlen, können sie die Kosten in der Regel nicht auf ihre Mieter umlegen. Es komme aber auf den Einzelfall an, sagt Engel-Lindner. Die Kostenumlage ist nach ihren Angaben immer dann möglich, wenn im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist, dass zu den Betriebskosten auch die Kosten der Graffiti-Beseitigung gehören.

Teilweise urteilten Gerichte sogar, dass Mieter selbst ohne Erwähnung im Vertrag die Graffiti-Reinigungskosten tragen müssen – etwa dann, wenn Vermieter die Kosten bei der Betriebskostenabrechnung schon seit vielen Jahren ansetzen und man als Mieter widerspruchslos zahlt.

Wie kann man illegalen Graffitis vorbeugen?

Manche Vorsorgemaßnahmen können Schmierereien vorbeugen. Sofern möglich, können zum Beispiel Zugänge zu Hauswänden versperrt werden – etwa durch dichtes Gebüsch. "Auch eine Beleuchtung des Hauses ist immer gut", sagt Wagner. So müssen Täter immer damit rechnen, dass man sie sieht. Auch Videokameras sollen helfen, sagt Engel-Lindner. Aber Achtung: Der öffentliche Straßenraum und Personen wie Passanten oder Lieferanten dürfen nicht durchgehend aufgenommen werden.

Auch das Haus selbst lässt sich schützen – mit speziellen Graffiti-Schutzbeschichtungen für die Fassade. "Dadurch wird das Anhaften des Graffiti an der Hauswand oder sonstigen Flächen erschwert und die Beseitigung erleichtert", so Engel-Lindner.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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