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Hochwasser | Evakuierungsbefehl der Polizei: Muss ich mein Haus verlassen?


Evakuierung im Katastrophenfall
Evakuierungsbefehl der Polizei: Muss ich mein Haus verlassen?


Aktualisiert am 01.06.2024Lesedauer: 2 Min.
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Ein Absperrband der Polizei: Mit der Evakuierung ist bereits begonnen worden. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Ein Absperrband der Polizei: Die Beamten können bei einer Evakuierung teilweise drastische Maßnahmen durchführen. (Symbolbild) (Quelle: Frank Molter/dpa)

Eine Überschwemmung bedroht Ihr Haus oder Ihre Wohnung, Sie wollen der Evakuierungs-Aufforderung jedoch nicht Folge leisten. Dürfen Sie sich wirklich weigern? Und wenn ja, was droht Ihnen?

Anhaltender Starkregen, über die Ufer tretende Flüsse – die Ursachen für Hochwasser und Überschwemmungen sind vielfältig. Sind Häuser von den Wassermassen bedroht, werden ihre Bewohner meist sofort evakuiert, um sie zu schützen. Aber müssen sie gehorchen? Oder kann man sich wehren, zu Hause bleiben und ausharren, bis die Gefahr vorüber ist?

Unabhängig davon, ob Hochwasser, ein Gasleck oder ein Bombenfund der Grund für die Evakuierung ist: Anwohner müssen den Aufforderungen der Behörde, ihre Häuser und Wohnungen zu verlassen, Folge leisten. Denn die Aufforderungen sind für die Betroffenen rechtlich verpflichtend. Da hilft es auch nicht, wenn diese versichern, das Risiko auf eigene Verantwortung tragen zu wollen. Gefährdete Personen und Tiere müssen das betroffene Gebiet räumen.

Was passiert, wenn ich mich gegen die Evakuierung wehre?

Wenn Sie der Aufforderung zum Verlassen des Gefahrengebiets nicht nachkommen, kann die Polizei für die Durchsetzung der Aufforderung Zwangsmittel einsetzen. Sie kann zum Beispiel Türen gewaltsam öffnen und die Personen so aus den gefährdeten Häusern und Wohnungen holen. Das heißt also, dass der Staat vorübergehend einige Grundrechte außer Kraft setzen kann – zum Schutz der Bevölkerung.

Darüber hinaus droht Verweigerern in einigen Regionen ein Bußgeld. Dieses liegt – je nach Kommune und Katastrophenfall – bei etwa 300 Euro.

Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor

Wenn die Evakuierung angekündigt wird (beispielsweise über die Nina-Warn-App oder das Radio), sollten Betroffene nur die nötigsten Dokumente und eine Notfallausrüstung mitnehmen. Woraus diese besteht, erfahren Sie hier.

Idealerweise haben Sie die Notfallausrüstung bereits gepackt und die wichtigsten Dokumente zur Hand. Denn bei einer Evakuierung muss es meist sehr schnell gehen, sodass nur wenige Stunden oder gar Minuten bleiben, um das eigene Haus oder die eigene Wohnung zu verlassen. Darüber hinaus muss vor dem Verlassen teilweise noch das eigene Hab und Gut gesichert werden – beispielsweise durch das Auslegen von Sandsäcken bei einer drohenden Überschwemmung.

Verwendete Quellen
  • fr.de "Räumungsverweigerern drohen harte Strafen"
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