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Übergabeprotokoll - Klarheit bei Mieter und Vermieter


Sicherheit für Mieter und Vermieter
Das Übergabeprotokoll – Klarheit bei Mieter und Vermieter

sw (CF)

Aktualisiert am 23.10.2018Lesedauer: 2 Min.
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Bei der Wohnungsübergabe wird meist ein Übergabeprotokoll erstelltVergrößern des Bildes
Bei der Wohnungsübergabe wird meist ein Übergabeprotokoll erstellt (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Grundsätzlich wird bei einem Auszug auch eine Wohnungsübergabe mit Übergabeprotokoll durchgeführt. Dabei inspiziert der Vermieter die Wohnung und überprüft, ob die Wohnräume keinen Schaden aufweisen.

Ein Übergabeprotokoll hilft dabei, die abgegebenen Gegenstände, wie zum Beispiel Schlüssel, aufzuschreiben. Dabei kann alles genau festgehalten werden. So sind beide Parteien auf der sicheren Seite, sollten im Nachhinein Unstimmigkeiten auftreten.

Übergabeprotokoll: Sicherheit für Mieter und Vermieter

Ein Protokoll, welches bei der Wohnungsübergabe erstellt wird, ist bei einem Auszug sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter sehr wichtig. Ein derartiges Protokoll wird auch bei einer Wohnungsannahme erstellt. Der Vermieter vermerkt darin etwa Mängel in der Wohnung, die bereits vor dem Einzug des neuen Mieters vorhanden waren. So ist der neue Mieter abgesichert und muss nicht für eventuelle Schönheitsreparaturen aufkommen.

Bei der Abgabe der Wohnung werden ebenso Schäden aufgeführt, die der Mieter zu verantworten hat. Ist der Mieter mit dieser Anschuldigung nicht einverstanden, kann er das Übergabeprotokoll vom Einzug vorzeigen, sofern es sich um bereits vorhandene und nicht von ihm verschuldete Mängel handelt.

So erstellen Mieter ein Übergabeprotokoll

Weder Vermieter noch Mieter sind verpflichtet, an einem gemeinsamen Protokoll mitzuwirken. Sollte beim Einzug ein Übergabeprotokoll erstellt worden sein, kann anhand dessen beim Auszug aber leicht festgestellt werden, ob während der Mietzeit neue Schäden in der Wohnung entstanden sind. Mit dem Übergabeprotokoll beim Auszug kann hingegen Streit darüber vermieden werden, ob Schäden während der Mietzeit oder erst nach Rückgabe der Wohnung eingetreten sind.

Mieter und Vermieter sollten möglichst gemeinsam Raum für Raum durch die Wohnung gehen und eventuelle Schäden protokollieren. In dem Dokument sollten die Schäden möglichst detailliert aufgelistet werden.
Also etwa: "Im Wohnzimmer an der rechten Wand ist die Tapete schief." Oder: "In der Küche ist die Decke nicht gestrichen." Ergänzend lassen sich auch Fotos vom Zustand der Räume machen. Wichtig ist auch, die Zählerstände zu protokollieren.

Kann ein ausziehender Mieter nicht persönlich dabei sein, darf er zur Wohnungsübergabe auch eine Vertrauensperson schicken, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Wichtig hierbei: Das Übergabeprotokoll sollte nur den Zustand der Wohnung dokumentieren - nicht aber Konsequenzen festlegen, etwa wer eventuelle Schäden beseitigen muss.

Übergabeprotokoll als Schutz vor möglichen Kosten

Besteht der Vermieter bei einer Wohnungsübergabe darauf, dass ein Schaden durch den Mieter verursacht wurde, hat er das Recht die Kaution vorerst einzubehalten. Die Kautionen belaufen sich aus diesem Grund in der Regel auf drei Monatsmieten. Sie werden im Falle eines Falles dafür verwendet, Reparaturen in der Wohnung durchführen zu lassen.

Sind auch hier die Meinungen unterschiedlich, und es kommt zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, nimmt das Übergabeprotokoll einen wichtigen Platz in der Verhandlung ein. So wird es vor Gericht als Beweismittel anerkannt.

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