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Kompost bis Rankgitter: Was Mieter auf dem Balkon pflanzen dürfen


Kompost bis Rankgitter
Was Mieter auf dem Balkon pflanzen und anlegen dürfen

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 26.03.2024Lesedauer: 1 Min.
Mieter dürfen ihren Balkon nach ihrem Geschmack begrünen, solange sie andere nicht stören oder gefährden.Vergrößern des BildesMietrecht: Mieter dürfen ihren Balkon nach ihrem Geschmack begrünen, solange sie andere nicht stören oder gefährden. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn)
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Jetzt ist es Zeit, es sich im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon so richtig schön zu machen. Doch dürfen Mieter einfach ein Gemüsebeet anlegen, Rankgitter montieren oder kleine Bäume pflanzen?

Das eigene grüne Reich im Garten oder auf dem Balkon schaffen. Ein Gemüsebeet anlegen, Kräuter und Blumen säen, sogar einen Komposthaufen bauen und kleine Bäume oder Sträucher pflanzen: Das alles ist auch Mietern erlaubt. Darauf macht der Deutsche Mieterbund aufmerksam.

Nur bestimmte Pflanzen sind erlaubt

Wichtig auf dem Balkon: nicht die Fassade beschädigen, wenn man beispielsweise ein Rankgitter montieren will. Und Töpfe und Pflanzen dürfen andere Menschen nicht gefährden – etwa wenn der Wind sie herunterreißt und sie auf Passanten stürzen, die unter dem Balkon entlanglaufen. Deshalb müssen Mieter Blumenkästen immer ordnungsgemäß befestigen und Rücksicht auf andere nehmen.

Herabfallende Blüten oder Blätter müssen Nachbarn, die unter dem Balkon wohnen, hingegen erdulden. Stark wuchernde Pflanzen etwa an der Balkonbrüstung jedoch nicht. Den Wildwuchs müssen Mieter zurückschneiden, damit die Pflanze den Nachbarn nicht zuwuchert.

Apropos: Wenn ein Mieter auf seiner Terrasse Schatten hat, weil die Bäume im Garten zwischenzeitlich so hoch gewachsen sind, kann er nicht einfach die Miete mindern. Dazu haben Mieter kein Recht, wenn es die Bäume schon beim Abschluss des Mietvertrages gab.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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